Stuttgart: Luftreinhalteplan der Landesregierung fällt vor Gericht durch

Ganzjährige Diesel-Fahrverbote in Stuttgarter Umweltzone schon jetzt rechtlich zulässig.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwartet nun von Ministerpräsident Winfried Kretschmann ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone. (Foto: Deutsche Umwelthilfe)
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erwartet nun von Ministerpräsident Winfried Kretschmann ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone. (Foto: Deutsche Umwelthilfe)
Redaktion (allg.)

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil am 28. Juli 2017 klargestellt, dass ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und schon jetzt rechtlich zulässig sind. Treffen könnte das auch Transporter und Lieferwagen.

Software-Updates abgelehnt

Das Gericht bemängelt, dass keine Maßnahmen zur Verringerung der Luftbelastung enthalten sind und lehnte Software-Updates für Diesel-Pkw als ungeeignete Maßnahme ab. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich von dem Urteil, das der Klage des Verbandes in vollem Umfang stattgab, in ihrer Forderung nach der Einführung von umfassenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet voll und ganz bestätigt. Laut dem Urteil seien ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone unausweichlich und schon jetzt rechtlich zulässig sind. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht die Software-Updates damit als gescheitert an und forderte Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf, den Richterspruch zu akzeptieren.

„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, formulierte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern in seiner Urteilsbegründung.

Gegenstand der Auseinandersetzung war die Frage, ob die in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans durch das Regierungspräsidium Stuttgart vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, die von der EU vorgeschriebenen Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich einzuhalten. In der mündlichen Verhandlung am 19. Juli 2017 stellte sich heraus, dass der vorliegende Plan keine Maßnahmen aufweist, die das geforderte Ziel sicherstellen.

Kurz vor der mündlichen Verhandlung hatte die Landesregierung angekündigt, anstelle von Fahrverboten auf Software-Veränderungen an Euro 5-Fahrzeugen durch die Autohersteller setzen zu wollen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung konnten die Vertreter des Landes jedoch keine relevante Minderungswirkung durch ein Software-Update nachweisen. Überraschend deutlich bewertete das Gericht in seinem Urteil diese Maßnahme daher als ungenügend. Die DUH fühlt sich dadurch in ihrer grundsätzlichen Kritik an der Zielsetzung des „Nationalen Forums Diesel“, das am 2. August 2017 in Berlin tagen wird, bestätigt, das ebenfalls auf freiwillige Maßnahmen der Autokonzerne hofft. (ha/mp)