Handel: Amazon im Visier des Bundeskartellamts

Der Online-Gigant will Preisparität nicht mehr durchsetzen.
Redaktion (allg.)

Der Online-Versandhändler Amazon ist ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Das Unternehmen hat demnach seine Handelspartner bisher angehalten, jeweils den günstigsten Preis bei Amazon auszuweisen. Die Anbieter durften ihre Ware somit auf keiner anderen Plattform günstiger verkaufen. Das Bundeskartellamt befürchtete, dass die Klausel möglicherweise gegen das allgemeine Kartellgebot verstößt und leitete ein Verfahren ein.

Mittlerweile hat der Online-Gigant der Behörde mitgeteilt, dass er beabsichtige, die Preisparität auf dem Amazon-Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien für einen Teil der Händler bereits geändert worden, so Amazon. Im Gegenzug ist das Bundeskartellamt bereit, das Verfahren einzustellen, wenn eine Prüfung ergibt, dass die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichend sind. Hierfür sei unter anderem erforderlich, dass Amazon von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch keine Wiederholungsgefahr mehr besteht.

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