Mindestlohn: 8,50 Euro für alle

DSLV sieht unkalkulierbares Haftungsrisiko für Generalunternehmer.

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), Bonn, ist sich sicher: Das Tarifautonomiestärkungsgesetz, dem der Bundesrat am 11. Juli zugestimmt hat, lässt Speditionen und Logistiker in eine Haftungsfalle laufen. Der DSLV und sein Bonner Arbeitgeberverband Spedition und Logistik Deutschland (ASL) kritisieren vor allem die Verschärfung der Generalunternehmerhaftung für Auftraggeber. Sie berge „ein inakzeptables Risiko beim Abschluss von Werk- und Dienstverträgen“.

„Kern der Kritik ist nicht der ab 1. Januar 2015 geltende Mindestlohn, denn Spedition und Logistik sind keine Niedriglohnbranche“, sagt DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. „Kritisch ist vielmehr die entstehende Generalhaftung für Speditionen, die Dritte beauftragen.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass ein Auftraggeber die Verantwortung für die Bezahlung des Mindestlohns auf allen Auftragsebenen übernehmen müsse.

Das neue Mindestlohngesetz führt nach Auffassung des DSLV außerdem zu einer Verdrängung der Tarifverträge. Die bewährte Verhandlungspraxis solle nun durch die Mindestlohnkommission ersetzt werden. Damit werde die Tarifautonomie unnötigerweise in Gefahr gebracht.