Mindestlohn: Sammelklage gegen das neue Gesetz

Hamburger Anwalt will Anfang März für 20 Unternehmen Klage einreichen.

Mindestlohn für alle – auch für Lkw-Fahrer, die nur durch Deutschland hindurchfahren. So sieht es das deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) eigentlich vor. Doch schon im Januar kritisierten die Nachbarländer – allen voran Polen – diese neue Auflage. Daraufhin wurde das Gesetz für den Transitverkehr bis zur Klärung europarechtlicher Fragen ausgesetzt. Das ist nicht genug, findet der Hamburger Rechtsanwalt Damian Dziengo. Bis zum 19. Februar hatte er Unternehmen für eine Sammelklage gegen das MiLoG gesucht. Insgesamt 20 Firmen aus verschiedenen Ländern hätten sich der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angeschlossen, berichtete Dziengo auf Anfrage von LOGISTIK HEUTE. Bereits in der ersten März-Woche soll nun die Klage eingereicht werden.

Verstöße gegen Europarecht

Das Interesse an der Sammelklage war groß, berichtet Dziengo. Doch an den Kosten sei so manche Beteiligung gescheitert. An den „gravierenden Verstößen gegen das Europarecht“ gebe es allerdings keinen Zweifel. Im Fokus der Beschwerde stehen die Paragraphen 15 (Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers) und 20 (Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns) – kurz gesagt, die Melde- und Zahlungspflichten. Diese wirken laut Dziengo außerhalb der deutschen Gesetzgebung und sind somit nicht mit europäischem Recht vereinbar.

Entscheidung könnte zwei Jahre dauern

Ob das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung teilt, muss sich zeigen – doch das könnte dauern. Wird dem Eilantrag Dziengos nicht stattgegeben, rechnet er mit einer Entscheidung in ein bis zwei Jahren. Aber er ist sich sicher: „Die Entscheidung in Deutschland könnte Signalwirkung haben.“