Mindestlohn: EU verklagt Deutschland

Die Europäische Union sieht im Mindestlohn Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit.
Gemeinsamer Wirtschaftsraum, aber unterschiedlicher Lohn: Die Europäische Union möchte, dass der deutsche Mindestlohn beim Transitverkehr in der EU keine Rolle spielt. (Foto: Toll Collect)
Gemeinsamer Wirtschaftsraum, aber unterschiedlicher Lohn: Die Europäische Union möchte, dass der deutsche Mindestlohn beim Transitverkehr in der EU keine Rolle spielt. (Foto: Toll Collect)
Sandra Lehmann

Ist er hierzulande ein wiederkehrendes Streithema, bewegt der seit Beginn des Jahres in Deutschland geltende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Arbeitsstunde nun auch die Europäische Kommission. Die Behörde mit Sitz in Brüssel hat am 19. Mai ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor eingeleitet.

Mindestlohn ja, aber nicht für alle

Wie die Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gab, unterstützt die Behörde zwar die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland, vertritt aber die Ansicht, dass die Anwendung des Gesetzes auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, die Dienstleistungsfreiheit des Warenverkehrs unzulässig einschränkt. Darüber hianus führe die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf den Transitverkehr zu unangemessen hohen Verwaltungshürden, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes verhinderten.

Hohe Geldstrafen

Das Mindestlohngesetz gilt auch für alle Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, die in der Bundesrepublik Dienstleistungen erbringen. So sind unter anderem ausländische Unternehmen aus dem Verkehrssektor verpflichtet, ihre Tätigkeiten bei den deutschen Zollbehörden zu melden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, bei einer zusätzlichen Verletzung des Mindestlohngesetzes müssen Beteiligte mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro rechnen. Nach Angaben aus Brüssel haben die deutschen Behörden nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommssion in einem Aufforderungsschreiben vorgebrachten Argumente zu antworten.

Deutsche Logistiker bei Mindestlohn uneins

Indes gehen die Reaktionen auf das Verfahren in der Speditions- und Logistikwirtschaft auseinander. Während der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) mit Sitz in Berlin, den Schritt der Europäischen Kommission in einer schriftlichen Stellungnahme ausdrücklich begrüßt, sieht der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Frankfurt a.M., darin ein falsches Signal. Das Vertragsverletzungsverfahren sei ein "Einfallstor" für Lohndumping in der EU und bringe bei Erfolg deutsche Fahrerarbeitsplätze in Gefahr, da sich Transporte ins EU-Ausland verlagern könnten, um dem Mindestlohn zu entgehen.