Kartell: EU-Kommission verhängt Millionen-Strafen

Schenker muss 31,8 Millionen Euro zahlen – Kronzeuge Kühne+Nagel bleibt straffrei.
Die Europäische Kommission hat Strafen verhängt. (Foto: Europäische Kommission)
Die Europäische Kommission hat Strafen verhängt. (Foto: Europäische Kommission)

Die Europäische Kommission hat am 15. Juli 2015 Geldbußen in Höhe von 31,8 Millionen Euro gegen die Deutsche Bahn-Tochter Schenker und in Höhe von 17,4 Millionen Euro gegen Express Interfracht, ein Teil der Österreichischen Bundesbahnen, verhängt. Grund für die Strafen ist laut Kommission, dass die Unternehmen bei Ganzzuglandungen von Juli 2004 bis Juni 2012 gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben. „Sie trafen Preisabsprachen und teilten ihre Kunden für ihre Balkantrain- und Soptrain-Dienstleistungen in Europa für fast acht Jahre auf“, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Balkantrain gewährleistet die Verbindung zwischen West- und Mitteleuropa und Südosteuropa. Der Soptrain verbindet Mitteleuropa mit Rumänien.

Geldbußenermäßigung durch Kooperation

Das Transport- und Logistikunternehmen Kühne+Nagel aus der Schweiz beteiligte sich nach Kommissions-Angaben ebenfalls am Kartell, wurde aber mit keiner Geldbuße belegt, da das Unternehmen aufgrund der Bekanntgabe des Kartells unter die Kronzeugenregelung fiel. Express Interfracht und Schenker erhielten Geldbußenermäßigungen, weil sie bei der Untersuchung mit der Kommission kooperiert hatten. Da alle drei Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurde ihre Geldbuße zudem um weitere zehn Prozent reduziert.

Wie die Kommission weiter mitteilt, hatten die Unternehmen folgende Maßnahmen vereinbart:

  • Sie verständigten sich auf bestehende und neue Kunden und deren Zuweisung sowie auf die Einrichtung eines Systems für die Aufteilung der Kunden, einschließlich eines „Meldesystems“ für neue Kunden.
  • Sie tauschten vertrauliche Informationen über bestimmte Kundenbedürfnisse aus.
  • Sie teilten Gütervolumina aus Verträgen mit nachgelagerten Kunden auf.
  • Sie koordinierten die Preise direkt, indem sie einander Scheinangebote für Kunden unterbreiteten, die unter ihr Kundenaufteilungssystem fielen, und nachgelagerten Kunden koordinierte Verkaufspreise anboten.