Seefracht: EU-Kommission reicht Klage gegen Deutschland ein

Richtlinie zur Gefahrenabwehr in Häfen noch immer nicht umgesetzt.

Klage gegen Deutschland: Die Europäische Kommission zieht vor den Europäischen Gerichtshof. (Symbolbild: Europäische Kommission)
Klage gegen Deutschland: Die Europäische Kommission zieht vor den Europäischen Gerichtshof. (Symbolbild: Europäische Kommission)

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen. Das teilte die Kommission am 24. September 2015 in einer Pressemitteilung mit. Grund sei, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen im Bundesland Nordrhein-Westfalen noch immer nicht vollständig angewendet wurden.

Stellungnahme, Rüge, Klage

Eigentlich hätte die Richtlinie bereits bis zum 15. Juni 2007 umgesetzt werden müssen. Bereits im September 2014 wurde Deutschland deshalb in einer begründeten Stellungnahme dringend aufgefordert, in Bezug auf einige Häfen in Nordrhein-Westfalen seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Risikobewertungen und der Erstellung der Gefahrenabwehrpläne nachzukommen. Im März 2015 sprach die Kommission dann eine Rüge aus (LOGISTIK HEUTE berichtete). Nun folgt die Klage beim EuGH.

Gesetz noch nicht verabschiedet

Zur Begründung heißt es von der Kommission: „Deutschland hat einen Aktionsplan in die Wege geleitet, mit dem die Verpflichtungen aus der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt werden sollen. Allerdings wurde der Änderungsentwurf für das Hafensicherheitsgesetz vom nordrhein-westfälischen Landtag noch nicht verabschiedet.“

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