Verkehr: Scandlines und Stena Line verklagen EU-Kommission

Reedereien wollen erneute Prüfung der Finanzierung des Fehmarnbelt-Tunnels. /aktualisiert
So soll der Fehmarnbelt-Tunnel aussehen, wenn er fertig ist. (Visualisierung: Femern)
So soll der Fehmarnbelt-Tunnel aussehen, wenn er fertig ist. (Visualisierung: Femern)
Redaktion (allg.)

Die Hamburger Scandlines Deutschland GmbH verklagt die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof wegen ihrer Entscheidung vom Juli zur Finanzierung des Fehmarnprojekts. Die deutsch-dänische Reederei beantragt nach eigenen Angaben, das Finanzierungsmodell für den geplanten 19 Kilometer langen Fehmarnbelt-Tunnel zwischen Rødbyhavn und Puttgarden aufzuheben. Wie am 20. November 2015 in einer Pressemitteilung bekannt wurde, schließt sich nun auch die schwedische Reederei Stena Line an und klagt gegen die Kommission.

Missbrauch auf Kosten der Steuerzahler

Nach dem Willen der Reedereien soll die EU-Kommission die Finanzierung für das Megaprojekt erneut prüfen . Konkret fordert Scandlines staatliche Beihilfen, die konkurrierende Unternehmen reell gleichstelle. Andernfalls befürchtet die Reederei einen Missbrauch auf Kosten des Steuerzahlers. ”Mit staatlichen Beihilfen im Ärmel kann man die Preise so weit nach unten drücken, dass die privaten Unternehmen aus dem Markt vertrieben werden können“, erläutert Scandlines-CEO Søren Poulsgaard Jensen. Die kürzlich erteilte Genehmigung sei ohne jeglichen formellen Prozess und ohne die Einbeziehung oder Unterrichtung der fünf privaten und öffentlichen Unternehmen, darunter Scandlines, die im Vorfeld Beschwerde gegen das Modell eingereicht hatten, erfolgt.

Begrenzung nötig

Zudem kritisieren die Hamburger, dass die Kommission eine Subventionierung über einen Zeitraum von mindestens 55 Jahren genehmigt hat. Hier sei faktisch von unbegrenzten staatlichen Beihilfen die Rede. Laut Scandlines seien der Subventionierungszweck und sein Ausmaß eindeutiger zu definieren. Zumindest sei eine Begrenzung nötig, die der Rückzahlungsfrist entspreche, die weit unter 55 Jahren liege.

Kommission habe Stellungnahme vermieden

Es sei zudem auffällig , dass die EU-Kommission, gemeinsam mit dem dänischen Staat, einerseits von einem weiterhin fortsetzenden Fährbetrieb ausgehe, wenn es um die Genehmigung eines Rückzahlungszeitraumes von 55 Jahren für die beantragten Gelder gehe, sich andererseits aber auf Prognosen ohne Fährbetrieb stütze, damit der sozioökonomische Wert des Projektes rechnerisch hoch genug sei, um überhaupt eine Genehmigung beantragen zu können, heißt es weiter aus Hamburg. Des Weiteren habe die EU-Kommission eine Stellungnahme zu der Frage nach den staatlichen Beihilfen vermieden, urteilt Scandlines.

Stena Line: Kommission ermöglicht Wettbewerbsverzerrung

Für den CEO von Stena Line Carl-Johan Hagman steht fest: "Wir begrüßen Wettbewerb, solange dieser fair gestaltet ist und mit den Gesetzen in Einklang steht. Dies ist bei den Staatsbeihilfen, die für den Bau der festen Fehmarnbeltquerung gewährt wurden, nicht der Fall." Die staatliche Beihilfen über mehr als 55 Jahre hinweg ermögliche eine "Wettbewerbsverzerrung gegenüber den gut funktionierenden, den Bedarf deckenden Fährverbindungen". Nicht zuletzt verstoße die Entscheidung gegen den politischen Grundsatz, Verkehre von der Straße auf andere Verkehrsträger zu verlagern. "Alles was wir verlangen, sind Chancengleichheit und faire Wettbewerbsbedingungen”, sagt Hagman.