Onlinehandel: EU-Kommission schlägt neue Richtlinien vor

Kommission will Verbraucherrechte stärken – bevh kritisiert die Vorschläge.

Die EU-Kommission hat am 9. Dezember zwei Vorschläge für den Onlinehandel angenommen: einen über die Bereitstellung digitaler Inhalte und einen über den Onlinehandel mit Waren. Sie sollen laut Kommission die wichtigsten Hindernisse für den grenzübergreifenden Onlinehandel in der EU beseitigen.

Kommission: Mehr Rechtssicherheit

„Die heutigen Vorschläge werden die Verbraucherrechte im Onlinehandel stärken und es Ihnen ermöglichen, vertrauensvoll Produkte und Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten zu kaufen“, sagte Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip. Außerdem profitieren die Unternehmen laut Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, von mehr Rechtssicherheit und einer Senkung von Kosten und Hindernissen für eine geschäftliche Expansion.

Folgende Änderungen sind unter anderem geplant:

Digitale Inhalte

  • Haftung für Mängel: Für die Haftung von Lieferanten bei mangelhaften digitalen Inhalten und Diensten soll es in Zukunft keine zeitliche Begrenzung geben.
  • Umkehr der Beweislast: Bei mangelhaften digitalen Inhalten und Diensten soll in Zukunft die Beweislast beim Lieferanten liegen.
  • Vertragsbeendigung: Die Verbraucher werden das Recht haben, langfristige Verträge sowie Verträge, bei denen der Lieferant große Veränderungen vornimmt, zu kündigen.

Waren

  • Umkehr der Beweislast: Liegt ein mangelhaftes Produkt vor, liegt die Beweislast, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, bereits für einen bestimmten Zeitraum – je nach Mitgliedstaat – beim Verkäufer. Mit dem neuen Vorschlag will die EU-Kommission diese Beweislast durch den Verkäufer auf zwei Jahre in der gesamten EU ausdehnen.
  • Keine Meldepflicht: Die Verbraucher sollen EU-weit in Zukunft alle ihre Rechte behalten, auch wenn sie den Verkäufer über einen Mangel innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht informiert haben.
  • Geringe Mängel: Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist oder es ihm nicht gelingt, ein fehlerhaftes Produkt zu ersetzen, haben die Verbraucher das Recht, den Vertrag zu kündigen und sich die Kosten erstatten zu lassen, auch bei geringen Mängeln.
  • Second-Hand-Waren: Bei gebrauchten, online gekauften Waren, gelten die Verbraucherrechte mit dem neuen Vorschlag für zwei Jahre, so als wären es neue Waren. Die neue Regelung ersetzt den bisherigen einjährigen Rechtsanspruch, der gegenwärtig in einigen Mitgliedstaaten gilt.

Folgende Vorteile für Unternehmen führt die Kommission an:

  • Rechtssicherheit: Heute müssen Unternehmen Zeit und Geld dafür aufwenden, die Bestimmungen von Kaufverträgen an die Vorschriften des Mitgliedstaates anzupassen, in den sie verkaufen. Nach den vorgeschlagenen neuen Regeln werden sie digitale Inhalte und Waren online nach einem einheitlichen Kernbestand von Vertragsregeln verkaufen können.
  • Kostenersparnis: Derzeit kostet es jedes Unternehmen laut Kommission einmalig 9.000 Euro, um vertragliche Bestimmungen an das innerstaatliche Vertragsrecht eines anderen Mitgliedstaates anzupassen. Die Ersparnis könnte sich somit auf bis zu 243.000 Euro belaufen, wenn ein Unternehmen in alle übrigen Mitgliedstaaten verkaufen will.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) kritisiert die Vorschläge der Kommission massiv. Damit könnten „böswillige Kunden künftig zwei Jahre lang mit der bloßen Behauptung, ein Mangel liege vor, die Rückgabe der Ware oder Reduzierung des Kaufpreises vom Händler erreichen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbands. Das öffne Missbrauch Tür und Tor, schafft Unsicherheit im Handel und werde zu höheren Verbraucherpreisen führen.

bevh: Kommission ignoriert Realität

„Die Kommission behauptet zwar, sie wolle den grenzüberschreitenden Online- und Versandhandel stärken. Tatsächlich wirft sie unserer Branche mal wieder einen Knüppel zwischen die Beine. Zudem ignoriert sie die Realität moderner Handelsprozesse und schafft Unsicherheit und Missbrauchsmöglichkeiten.“, kommentiert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh. „Stattdessen sollte die Kommission eine wohl durchdachte Reform aus einem Guss für alle Vertriebsformen liefern und sich zum Beispiel der Harmonisierung der unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in Europa widmen“, ergänzt Wenk-Fischer.