Gewerkschaft: Wohin mit den Logistikmitarbeitern?

IG Metall und Verdi klären Zuständigkeiten und schließen Kooperationsvereinbarung.
Wer darf wen gewerkschaftlich vertreten? Bei den Beschäftigten in der Kontraktlogistik waren sich die Gewerkschaften lange uneinig, jetzt haben sie eine Vereinbarung getroffen. (Symbolbild: IG Metall/Wolfgang Zeyen)
Wer darf wen gewerkschaftlich vertreten? Bei den Beschäftigten in der Kontraktlogistik waren sich die Gewerkschaften lange uneinig, jetzt haben sie eine Vereinbarung getroffen. (Symbolbild: IG Metall/Wolfgang Zeyen)

Seit mehreren Jahren schwelte bereits der Streit zwischen den Gewerkschaften IG Metall und Verdi – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, wer nun für die Beschäftigten der Kontraktlogistik zuständig ist. 2013 musste sogar das Schiedsgericht des Deutschen Gewerkschaftsbundes eine Entscheidung treffen. Damals sprach man Verdi die Zuständigkeit für die Mitarbeiter des Automobillogistikers Egerland zu – das Problem löste man damit allerdings nicht.

Klare Linien

Diesem haben sich nun die Gewerkschaften selbst angenommen. Wie die IG Metall in einer Pressemitteilung am 12. Januar 2016 bekannt gab, haben sich beide Parteien auf „klare Linien – im Interesse der Beschäftigten“ geeinigt und diese in einer Kooperationsvereinbarung verankert. „Damit werden die Organisations- und die Tarifzuständigkeit für Unternehmen der industriellen Kontraktlogistik geklärt. Und zwar in den Branchen Automobil- und Fahrzeugbau, Stahl, Luft- und Raumfahrt sowie Schiffbau“, berichtet die IG Metall.

Die IG Metall ist demnach zuständig:

  • wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit auf dem Werksgelände eines Betriebs erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt;
  • wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit zu mehr als 75 Prozent für einen Endkunden erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt, sowie
  • wenn bei einem Kontraktlogistiker produktive Tätigkeiten (Fertigung, Montage) mehr als 50 Prozent der Gesamttätigkeiten ausmachen.

Verdi ist zuständig:

  • wenn ein Kontraktlogistiker mehrere Endkunden bedient und keiner von ihnen einen Anteil von 75 Prozent erreicht (Ausnahme: Fertigung/Montage mehr als 50 Prozent) sowie
  • wenn ein Kontraktlogistiker ausschließlich logistische Tätigkeiten erbringt und gegenüber dem Kunden nicht weisungsgebunden ist.

In der Automobilindustrie grenzen IG Metall und Verdi ihre Zuständigkeiten zudem für spezielle Tätigkeiten ab: Der Versand von Fahrzeugen ist Sache von Verdi, für das Ersatzteilgeschäft von IG-Metall-Betrieben ist die IG Metall zuständig.

Dreistufiges Verfahren bei Unklarheit

Für Betriebe, bei denen die Zuordnung unklar sei, werde ein dreistufiges Verfahren etabliert, mit dem IG Metall und Verdi ihre Zuständigkeit klären. Eine ähnliche Kooperationsvereinbarung hatte die IG Metall nach eigenen Angaben bereits Anfang 2015 mit den Gewerkschaften EVG, IG Bau und IG BCE abgeschlossen.