De-minimis: Förderrichtlinie 2016 in Kraft getreten

260 Millionen Euro werden bereitgestellt – ab sofort auch für 7,5-Tonner.
(Symbolbild: Fotolia/Kurt Kleemann)
(Symbolbild: Fotolia/Kurt Kleemann)

Am 13. Januar 2016 ist die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums „über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ in Kraft getreten. Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.

Förderung ausgeweitet

„Unser Förderprogramm hat sich bewährt. Die Harmonisierungsmittel kommen bei den Unternehmen an. 2016 stellen wir erneut rund 260 Millionen Euro bereit“, sagte Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und Koordinatorin der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik. Die wichtigste Neuerung ist für Bär in diesem Jahr, dass die Richtlinie nun auch für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gilt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Analog zur Mautpflichtgrenze wurde die Gewichtsgrenze für die Zuwendungsberechtigung auf 7,5 Tonnen gesenkt.
  • Zukünftig sind auch Miete und Leasing von bestimmten, im Maßnahmenkatalog genannten Ausrüstungsgegenständen förderfähig.
  • Neu aufgenommen wurden unter anderem Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen.
  • Bei Reifen wird die Förderung auf besonders rollwiderstandsoptimierte (Energie-Effizienz-Klassen A bis C) und geräuscharme (mit einer schwarzen Schallwelle gekennzeichnete) Reifen konzentriert.
  • Zukünftig werden konkrete Maßnahmen beantragt und bewilligt bis der Fördertopf leer ist. Es können maximal fünf Anträge pro Unternehmen je Förderjahr gestellt werden. Durch die Neuregelung wird der Mittelabfluss optimiert, „Anträge auf Vorrat“ werden erschwert.
  • Anträge können nur noch elektronisch beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden.