Seefracht: Container müssen auf die Waage
Seit dem 1. Juli 2016 müssen Container in deutschen Seehäfen auf die Waage, bevor Reedereien mit ihnen in See stechen können. Das legt die Änderung der sogenannten SOLAS-Richtlinie (Safety of Live at Sea) zur Sicherheit menschlichen Lebens auf See fest, die Ende vergangener Woche in Kraft getreten ist.
Gewicht muss verifiziert sein
Demnach muss vor der Verschiffung von Seecontainern deren Bruttomasse durch vorheriges Wiegen festgestellt worden sein. Die Wiegenote müsse das Gewicht des Containers, einen Zeit- und Ortsstempel sowie Informationen über das Wiegesystem und den Verantwortlichen enthalten, um revisionssicher zu sein.
Ladungsverlusten vorbeugen
Übersteigen Container das zulässige Gewicht, können Reedereien den Transport künftig ablehnen, ohne Strafen befürchten zu müssen. Ziel der durch die International Maritime Organization (IMO) erlassene Ergänzung soll es sein, Ladungsverlusten vorzubeugen und die Schiffsicherheit zu verbessern. In der Vergangenheit hätten falsche Gewichtsangaben laut IMO häufiger zu Gefahren für Schiffe, Besatzungen, Hafenarbeiter und Transporteure geführt und auch Schwierigkeiten beim Zoll verursacht. Diese Risiken wolle man durch die Neuregelung zukünftig minimieren.
Noch nicht alle vorbereitet
Die Neuerung betrifft nach Angaben der IMO neben den Reedereien auch Versender, Spediteure, Verpacker, schiffsbuchende Verfrachter und Seeterminalbetreiber und damit die komplette Logistikkette im Seefrachtbereich: „In der rechtlichen Verantwortung zur Verwiegung steht der Versender. Trotzdem werden alle Unternehmen entlang der Containerlogistikkette betroffen sein. Auch Packstationen werden sich mit SOLAS auseinandersetzen müssen“, sagt Riccardo Hilpert, Managing Partner der Tally Tech GmbH, Bremen. Dennoch seien kurz vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie noch nicht alle Beteiligten auf die Änderungen vorbereitet gewesen, wie Hilpert im Interview mit LOGISTIK HEUTE (LOGISTIK HEUTE, Ausgabe 5/2016, S. 9) erklärte: „Viele Marktteilnehmer haben lange gezögert, anstatt sich rechtzeitig auf die Wiegepflicht vorzubereiten. Das liegt aber auch daran, dass sich die nationalen Gesetzgeber sehr spät bezüglich der Umsetzung geäußert haben.“ Hilpert rät den Versendern deshalb so schnell wie möglich zu eruieren, ob sie die Verwiegung selbst vornehmen oder auslagern möchten.
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