Zoll und Außenwirtschaft: Worauf man 2017 achten sollte

Logistiksoftwareanbieter gibt Tipps zu wichtigen Entwicklungen im Jahr 2017.
(Foto: nattanan726/ Fotolia)
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Matthias Pieringer

Der Logistiksoftwareanbieter AEB GmbH, Stuttgart, hat wichtige Neuerungen und Entwicklungen im Bereich Außenwirtschaft für 2017 zusammengefasst. Dazu zählt, dass auch zum Jahreswechsel 2016/2017 wieder Änderungen von Zolltarifnummern anstehen. AEBs Tipp: Unternehmen müssen die neuen Zolltarifnummern in ihre Zollsysteme beziehungsweise in ihr ERP-System (Enterprise Resource Planning) übernehmen. Das muss laut dem Logistik-IT-Unternehmen bis zum Geschäftsbeginn am 2. Januar erledigt sein.

Außerdem sollte man prüfen, ob die Änderungen der Warennummern sich auf Materialien beziehen, für welche die Zollpräferenz kalkuliert wird, so AEB. Sei dies der Fall, sollte man prüfen, ob die Listenregeln nach wie vor korrekt angewendet werden.

Neues ATLAS-Release

Des Weiteren weist der Logistik-IT-Anbieter in seinem Dezember-Newsletter darauf hin, dass die Zollverwaltung für 2017 das ATLAS-Release AES 2.4 angekündigt hat. Die aufwendigste Änderung sei technischer Natur. Bei der Nachrichtenschnittstelle zum Zoll werde EDIFACT als Datenformat durch XML und Unicode abgelöst. Zudem stehen laut dem Softwareunternehmen fachliche Änderungen an. Für die ATLAS-Teilnehmer würden die Änderungen erst im zweiten Halbjahr greifbar, wenn die Softwarehersteller ihre zertifizierten Updates ausrollen.

Weitere Entwicklungen in Sachen Zoll und Außenwirtschaft, die das Stuttgarter Unternehmen nennt, beziehen sich unter anderem auf die Überprüfung von Bewilligungen, die Aktualisierung der Dual-Use-Güterlisten und neue Gültigkeitszeiträume für die Langzeit-Lieferantenerklärungen.