Autonomes Fahren: Computer und menschlicher Fahrer rechtlich gleichgestellt

Bundeskabinett beschließt Gesetzesnovelle.
Der vom Bundeskabinett abgesegnete Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für automatisiertes Fahren auf deutschen Straßen. (Foto: Otto)
Der vom Bundeskabinett abgesegnete Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für automatisiertes Fahren auf deutschen Straßen. (Foto: Otto)
Redaktion (allg.)

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Entwurf einer Gesetzesnovelle zum voll automatisierten Fahren beschlossen. Kern des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Laut Bundesverkehrsministerium sind mit der von Dobrindt vorgelegten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme künftig berechtigt, die Fahraufgabe selbstständig zu übernehmen. Der Bundesverkehrsminister ist davon überzeugt, dass automatisiertes Fahren ein modernes Straßenverkehrsrecht erfordert. Die Voraussetzungen dafür seien jetzt geschaffen, sagte Dobrindt: „Wir stellen Fahrer und Computer rechtlich gleich. Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen. Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“

Fahrer kann Kontrolle übernehmen

Mit dem Gesetz werde eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder voll automatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen. Das gelte beispielsweise bei einem geplatzten Reifen. Um nachweisen zu können, ob der Fahrer in einer bestimmten Fahrsituation die Fahraufgabe innehatte oder das System, schreibt das Gesetz den Einsatz eines Datenspeichers („Blackbox“) vor. (ha)