Luftreinhaltung: Verwaltungsgerichtshof fordert Diesel-Verbot in München

Freistaat Bayern muss für Einhaltung der Immissionsgrenzwerte sorgen.
In die Röhre geschaut: Bis 2018 muss nun auch München zumindest teilweise ein Diesel-Verbot einführen, die Frage wie, ist völlig offen. | Foto: J. Reichel
In die Röhre geschaut: Bis 2018 muss nun auch München zumindest teilweise ein Diesel-Verbot einführen, die Frage wie, ist völlig offen. | Foto: J. Reichel
Redaktion (allg.)

Erst Stuttgart, jetzt auch München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Bayern in einem am 1. März veröffentlichten Beschluss verpflichtet, schnellstmöglich für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in der Landeshauptstadt zu sorgen – auch mit Fahrverboten für Diesel.

Das Gericht gibt dem Freistaat Bayern auf, bis zum 1. Januar 2018 ein zumindest teilweises Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Bis Ende Juni 2017 muss er ein „vollständiges Verzeichnis aller Straßen(abschnitte) in München“ öffentlich machen, an denen der „Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid aktuell überschritten wird“. Bis 31 August 2017 muss das Land dann einen Luftreinhalteplan bekannt machen, der Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge in München ausdrücklich beinhaltet. Das vollzugsfähige Konzept muss schließlich bis zum 31. Dezember 2017 vorliegen.

Darauf, dass für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickoxid ein „Einstieg in Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unerlässlich erscheine“, hatte das Gericht bereits in seiner mündlichen Verhandlung am 16. Februar 2017 hingewiesen. Den zeitlichen Puffer für deren Umsetzung begründet es mit den rechtlichen Hürden, die zuvor überwunden werden müssen. Es verpflichtete den Freistaat Bayern daher zu konkreten und zeitnahen Schritten – jeder einzelne davon ist mit Strafgeldern bewehrt.

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die den Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern ausgefochten hatte, begrüßt erwartungsgemäß das Urteil: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe das bereits 2012 ergangene und seit 2014 rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München bestätigt und die Nichtumsetzung durch den Freistaat Bayern beim Dieselabgasgift NO2 festgestellt. Resch begrüßte auch, dass mit den drei Terminen zur Vorlage einen umsetzbaren Konzeptes die 10.000 Euro Zwangsgeldbetrag auf drei Einzelsummen aufgeteilt wurden. „Unmissverständlich hat das Gericht die Notwendigkeit von zeitnahen Dieselfahrverboten sowie die Zwangsgeldandrohung der Vorinstanz bestätigt.“

Die DUH geht davon aus, dass die Fahrverbote für alle Diesel-Pkw, also auch für Euro 6, gelten werden. Aktuelle Messungen im Rahmen des Emissions-Kontroll-Instituts der DUH hätten Überschreitungen der Grenzwerte insbesondere im Winterhalbjahr von durchschnittlich 700 bis 800 Prozent gezeigt. Aktuell verkaufte Diesel-Pkw seien somit nicht sauberer als ältere Euro 4 und 5 Diesel-Modelle. Erst am vergangenen Freitag hatte das DUH in Stuttgart neueste Messungen präsentiert, bei denen Euro-6-Diesel-Modelle des Daimler-Konzerns (S-Klasse, B-Klasse, C-Klasse) im Straßenbetrieb um das fünf- bis 13-fache über dem Grenzwert liegende Stickoxidwerte aufgewiesen hätten. Inwieweit am Ende auch die Logistikbranche von dem Dieselverbot betroffen sein wird, bleibt weiter offen.

In Stuttgart wird bereits über die Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen vom geplanten Fahrverbot auf Basis der Straßenverkehrsordnung diskutiert. Die Frage, wie und von wem ein solches Verbot kontrolliert werden soll, ist weiterhin offen, die Deutsche Polizeigewerkschaft bezweifelt jedenfalls die Durchsetzbarkeit. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) blockiert die Einführung einer für die Behörden leichter zu handhabenden und kontrollierbaren blauen Plakette, die mittlerweile sogar von Logistikbranchenverbänden wie dem DSLV als plausible Lösung angesehen wird. (ha/jr)