Compliance-Verstoß: Strafe bei Warenlieferung

Jedes zweite Logistikunternehmen verzichtet auf Sanktionslistenscreening.
Redaktion (allg.)

Obwohl sie seit fünf Jahren gesetzlich zum Screening aller international geltenden Sanktionslisten verpflichtet sind, verzichtet mehr als die Hälfte der Logistikdienstleister in Deutschland auf die IT-unterstützte Automatisierung dieses Verfahrens. Dabei riskieren sie Strafzahlungen bis zu 1,8 Mio. Euro, wenn sie gegen EU-Verordnungen, US-Boykottlisten oder nationale Embargolisten verstoßen. Das geht aus einer Marktbeobachtung der Hamburger Nielsen+Partner Unternehmensberater GmbH hervor.

Relevant sind die internationalen Handelsbestimmungen demnach auch für Unternehmen, die nur in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union Transporte durchführen. Transportführende Firmen haften im Falle eines Compliance-Verstoßes selbst dann, wenn sie eine Warenlieferung ohne Beteiligung am zugrundeliegenden Kaufvertrag abwickeln. Gelangen Waren in ein Land, in das die Lieferung verboten ist, droht sogar die Untersagung des gesamten Gewerbes.

Betroffene sollten sich mit der Integration von Screening-Software in die unternehmensinternen CRM-, ERP- und Logistiksysteme absichern und die Prüfungsergebnisse gerichtsfest dokumentieren, empfehlen die Berater. Nach ihrer Erfahrung verfolgen die Behörden Compliance-Verstöße auch noch nach mehreren Jahren.

(akw)