Lkw

Ein Lastkraftwagen (Lkw) gehört zu den Nutzfahrzeugen. Damit werden Güter befördert. Ein Lastkraftwagen kann auch mit einem Anhänger betrieben werden; dieses Gespann nennt man Lastzug. Falls die Zugmaschine kurz ist und der Anhänger (auch Trailer genannt) darauf aufgelegt wird, heißt das Gespann Sattelzug. Gängige Bezeichnungen und Schreibweisen sind ebenfalls Lastwagen, Laster, Lkw oder Lastauto. Die zum Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung unter 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Spezialfahrzeuge wie Schwertransportfahrzeuge, Muldenkipper oder große Mobilkrane werden nicht als typische Lkw bezeichnet.

Es wird rechtlich unterschieden in:

  • Kleinlaster und umgebaute Pkw bis 3,5 Tonnen (t).
  • Leichte Lkw bis 7,5 t
  • Mittelschwere Lkw bis 18 t
  • Schwere Lkw in Schweden und Dänemark bis 60 t; in Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im Kombiverkehr bis 44 t, wobei eine Last von 11,5 t pro Achse nicht überschritten werden darf); in Österreich Solo-Lkw bis 32 t, mit Anhänger bis 40 t; in der Schweiz seit 1. Januar 2005 bis 40 t; in den Niederlanden bis 50 t. Versuche mit größeren Einheiten, den sog. EuroCombis (Lang-Lkw) laufen in verschiedenen europäischen Staaten. (Quelle: Wikipedia, Bild: Johannes Reichel).

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