Logistik-Recht: Aufwand durch Vertraulichkeitsvereinbarungen steigt für Logistikdienstleister: Augen auf bei Vertraulichkeitsvereinbarungen

Redaktion (allg.)

Immer häufiger beklagen sich ­Logistikmitarbeiter über den steigenden ­administrativen Aufwand bis zur Unterzeichnung von Vertraulichkeitsvereinbarungen.
Tatsache ist, dass nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland der Spediteur die für die Geschäftskalkulation benötigten Tenderinformationen meistens erst dann bekommt, wenn er zuvor die Vertraulichkeitsvereinbarung seines möglichen Neukunden rechtsverbindlich unterzeichnet hat. In der Praxis führt das zu Problemen. Denn kein globaler Logistikdienstleister ist in der Lage, Transporte per Land, See oder Luft mit eigenem Equipment darzustellen.

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