Gröhe kündigt Versandverbot von verschreibungspflichtigen Medikamenten an: Arznei-Versandhandel: Verbot ist das falsche Rezept

Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und ­Versandhandel ­Deutschland e.V.
Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und ­Versandhandel ­Deutschland e.V.
Redaktion (allg.)

Mitte Oktober entschied der Europäische Gerichtshof die Aufhebung der deutschen Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für ausländische Versandapotheken. Dem folgte ein Aufschrei der stationären Apothekerbranche: Dies würde einen Preiswettbewerb einleiten, der den Bestand der stationären Apotheken gefährde. Die vermeintliche Lösung haben die Kritiker auch schon parat: ein Totalverbot des Versands von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Diese vermeintlich so einfache Lösung wurde von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe aufgegriffen. Er kündigte Anfang November einen Gesetzesentwurf an, der ein Verbot des Versands von verschreibungspflichtiger Arznei bewirken würde. Diese Entscheidung würde die Branche der Versandapotheken existenziell treffen. Eine Branche, die eine diskrete, schnelle und patientenfreundliche Alternative zu Präsenzapotheken bietet und durch ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen geprägt ist, die erhebliche Investitionen zu schultern und zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen haben. Nicht nur das: Auch die angebundene hochspezialisierte Logistik hätte unter den Folgen erheblich zu leiden.

Es ist sehr fraglich, ob ein Komplettverbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten verfassungsrechtlich zulässig wäre, denn dieses würde massiv in die Berufsfreiheit der Versandapotheker eingreifen. Ein entsprechendes Regelungsbedürfnis besteht aber auch gar nicht, denn Versandapotheken stehen den stationären Apotheken in Qualität der Arzneimittelversorgung, -sicherheit und Beratung in nichts nach.

Werbeinblendung:
Advertorial

Die Zukunft der Lagerhaltung: Chancen und Vorteile der Lagerrobotertechnik

Optimales Palettieren auf kleinster Fläche: der GPA-25 von SEGBERT macht’s möglich

Dies lässt sich schon daran erkennen, dass eine Versandapotheke nur dann betrieben werden kann, wenn zugleich eine stationäre Apotheke unterhalten wird. Gerade im ländlichen Raum mit seiner geringen Dichte an Präsenzapotheken übernehmen Versandapotheken durch schnelle, oft sogar taggleiche Zustellungen eine nicht mehr wegzudenkende Substitutionsfunktion.

Ein Totalverbot würde ein nicht mehr schließbares Loch in die medizinische Versorgungsdichte in Deutschland reißen. Dies kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Gröhe kündigt Versandverbot von verschreibungspflichtigen Medikamenten an: Arznei-Versandhandel: Verbot ist das falsche Rezept
Seite | Rubrik