Lang-Lkw: Zulassung für den Regelverkehr und Streit

Offenbar Zoff zwischen Verkehrsministerium und Umweltministerium.
Das Bundesverkehrsministerium erteilte ab dem 1. Januar die reguläre Fahrerlaubnis für Lang-Lkw in Deutschland. Nun gibt es offenbar Streit mit dem Bundesumweltministerium. (Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen)
Das Bundesverkehrsministerium erteilte ab dem 1. Januar die reguläre Fahrerlaubnis für Lang-Lkw in Deutschland. Nun gibt es offenbar Streit mit dem Bundesumweltministerium. (Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen)
László Dobos

Zum Jahresbeginn hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die 25,25 Meter langen Lang-Lkw per Verordnung die Erlaubnis für den Regelbetrieb auf deutschen Straßen erteilt. Nur wenige Tage danach zeichnet sich offenbar Streit darüber in der Großen Koalition ab. So widersprach Staatssekretär Jochen Flasbarth aus dem Umweltministerium der Darstellung des Verkehrsministeriums, es herrsche nur noch in einem Detail der entsprechenden Verordnung Uneinigkeit zwischen den Häusern. Flasbarth äußerte in einem Schreiben, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, dass die Verordnung ohne Einigkeit nicht erlassen werden könne und es in einer "ganz zentralen Regelung kein Einverständnis" gebe. Dabei handle es sich um den Punkt der "überlangen Sattelzüge" mit 1,3 Meter längeren Sattelaufliegern, die mit der jetzt in Kraft getretenen Verordnung ebenfalls zulässig wären.

Rechtliche Schritte gegen die Erlaubnis könnten folgen

Das Umweltministerium sieht den Einsatz dieser Fahrzeuge noch nicht als hinreichend erforscht an und ist auch skeptisch, ob die XXL-Sattelzüge EU-zulassungsfähig wären. Das Verkehrsministerium hingegen sieht die Verordnung als gültig an. Den Lang-Lkw droht auch von anderer Stelle Ungemach. Die Allianz pro Schiene prüft rechtliche Schritte gegen "die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Alleingang angeordnete Regelzulassung", sagte Geschäftsführer Dirk Flege. Lang-Lkw seien gefährlich für Autofahrer, teuer für Steuerzahler und schlecht für den Klimaschutz.

Zulassung seit Jahresbeginn

Nachdem die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in ihrem Abschlussbericht im Herbst 2016 eine abschließende positive Bilanz zum Feldversuch Lang-Lkw zog, sah das Bundesverkehrsministerium keinen Anlass dazu, die auch als Gigaliner bekannten Fahrzeuge nicht in den Regelbetrieb zu überführen. Dobrindt kündigte die Zulassung der Lang-Lkw bereits im November des vergangenen Jahres an (LOGISTIKHEUTE berichtete). Er fasst die Ergebnisse des fünf Jahre langen Feldversuches so zusammen: "Der Lang-Lkw ist praxistauglich. Er ist sicher, spart Sprit und führt weder zu Verlagerung von Verkehren auf die Straße noch zu einer stärkeren Belastung unserer Infrastruktur. Zwei Lang-Lkw ersetzen drei herkömmliche Lkw. Weniger Fahrzeuge bedeuten auch weniger Emissionen.“

Lang-Lkw dürfen nur auf bestimmten Straßen fahren

Nach dem Beschluss des Bundesverkehrsministers dürfen Lang-Lkw auf den dafür zugelassenen Strecken seit 1. Januar 2017 ohne weitere Einschränkungen fahren, solange sie die Gewichtbeschränkung von 40 Tonnen – im kombinierten Verkehr 44 Tonnen – einhalten. Die Entscheidung, welche Strecken für den Lang-Lkw zugelassen sind, obliegt den Ländern, die diese dann an das Bundesverkehrsministerium melden, um sie in die sogenannte Positivliste aufnehmen zu lassen. Wie schon in der Vergangenheit prüfen die Länder mögliche Strecken laufend auf ihre Eignung hin, das Bundesverkehrsministerium aktualisiert und erweitert die Liste entsprechend. Derzeit sind darin 11.600 Kilometer Landstraße und Autobahnen erfasst.

Ausnahme Nordrhein-Westfalen

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen dürfen die Lang-Lkw jedoch nach wie vor nicht unterwegs sein. Die rot-grüne Landesregierung hat zu Jahresbeginn erneut unterstrichen, ihrem im Koalitionsvertrag verankerten „Nein“ zum Lang-Lkw treu bleiben zu wollen. (ha, ts, ld)