Seefracht: EU-Auflagen für Fusion von Hamburg Süd und Maersk

Hamburger Reederei muss aus fünf Kooperationen austreten.
Die EU-Kommission hat die Fusion von Hamburg Süd und Maersk Line genehmigt. Allerdings müssen die Unternehmen dafür Auflagen erfüllen. (Foto: Hamburg Süd)
Die EU-Kommission hat die Fusion von Hamburg Süd und Maersk Line genehmigt. Allerdings müssen die Unternehmen dafür Auflagen erfüllen. (Foto: Hamburg Süd)
Redaktion (allg.)

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der deutschen Containerreederei Hamburg Süd (Hamburg Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft KG, Sitz in Hamburg) durch die dänische Maersk Line im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung unter Auflagen genehmigt. Die Genehmigung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass Hamburg Süd sich aus fünf Konsortien auf den Handelsrouten Nordeuropa-Mittelamerika/Karibik, Nordeuropa-Westküste Südamerikas, Nordeuropa-Naher Osten, Mittelmeer-Westküste Südamerikas und Mittelmeer-Ostküste Südamerikas zurückzieht. Auf diesen Routen hätte es nach dem Zusammenschluss nur unzureichenden Wettbewerb gegeben, so die EU-Kommission

Kooperationen sind üblich

Maersk Line ist die weltweit größte Containerschiffsreederei, während Hamburg Süd den neunten Platz auf der Weltrangliste einnimmt. Wie andere Unternehmen der Branche kooperieren auch Maersk Line und Hamburg Süd mit anderen Schiffahrtsunternehmen für ihre Dienste auf Handelsrouten. Die dadurch entstehenden „Konsortien“ oder „Allianzen“ beruhen auf Vereinbarungen zur gemeinsamen Schiffsnutzung, bei denen die Vertragsparteien gemeinsam die Kapazitäten, die Zeitplanung und die Zielhäfen bestimmen – allesamt wichtige Parameter für den Wettbewerb.

17 Handelsrouten untersucht

Die EU-Kommission hat für insgesamt 17 Handelsrouten, die Europa mit Amerika, Asien, dem Nahen Osten, Afrika und Australien/Neuseeland verbinden, untersucht, wie sich der Zusammenschluss auf den Wettbewerb bei der Containerlinienschiffahrt auswirken würde. Bei fünf davon wurden nun Nachsteile für den Wettbewerb festgestellt. Zur Ausräumung der wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hat Maersk angeboten, dass sich Hamburg Süd aus den fünf Konsortien Eurosal 1/SAWC, Eurosal 2/SAWC, EPIC 2, CCWM/MEDANDES und MESA zurückzieht. Die problematischen Verbindungen, die durch den Zusammenschluss zwischen Maersk Line und den Konsortien von Hamburg Süd entstanden wären, würden damit zur Gänze entfallen.

Treuhänder für den Übergang

Um ein geordnetes Ausscheiden aus diesen Konsortien zu gewährleisten, wird Hamburg Süd während der Kündigungsfrist auch weiterhin im Rahmen der fünf Konsortien tätig sein. Ein Überwachungstreuhänder soll allerdings sicherstellen, dass in diesem Zeitraum zwischen den fünf Konsortien und dem fusionierten Unternehmen keine wettbewerbsbeeinträchtigenden Informationen ausgetauscht werden.

Fusion unter Vorbehalt

Angesichts dieser Zusagen ist die EU-Kommission zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Zusammenschluss in der geänderten Form keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr aufwirft. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Unternehmen ihre Zusagen uneingeschränkt einhalten. (tbu/ld)