Tore: Bestandsschutz aufgehoben

Was der Wegfall für Betreiber von älteren gewerblich genutzten Toren bedeutet.
Matthias Pieringer

Wie der Torehersteller Hörmann KG, Steinhagen, mitteilt, müssen nach der Arbeitsstätten-Richtlinie A1.7 in Deutschland alle kraftbetätigten und gewerblich genutzten Industrietore auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Bestandteil der Prüfung sei die Schließkraftmessung sowie die Überprüfung der Reversierfunktion. Weil der Bestandsschutz für ältere Tore aufgehoben worden sei, müssten ab sofort alle gewerblich genutzten Tore nach dem aktuellen Stand der Technik bewertet werden, so der Industrietorehersteller. Welche Folgen dies für Betreiber hat, erklärt Marc Wellerdiek, Leiter Service & Wartung bei Hörmann, im Interview. [pagebreak]

Herr Wellerdiek, welche Folgen hat der Wegfall des Bestandsschutzes für kraftbetätigte Tore für Betreiber?

Marc Wellerdiek: Zunächst einmal gute, schließlich dient die Verschärfung der Prüfungskriterien in erster Linie der Sicherheit. Andererseits dürften sich viele über einen größeren Aufwand ärgern. Und nicht zuletzt droht alten Toren, die nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards entsprechen, eine Nachrüstung oder gar ein Austausch.

Ist die neue Regelung schon zu all Ihren Kunden durchgedrungen?

Das glaube ich nicht. Auch wenn der Gesetzgeber den Betreiber eines gewerblich genutzten Tores in die Pflicht nimmt, die Schließkraftprüfung jährlich zu veranlassen, vertrauen die meisten in solchen Fällen auf ihren Händler. Darum haben wir bei Hörmann eine Informationskampagne gestartet, damit unsere Händler ihre Kunden rechtzeitig informieren können und eine entsprechende Prüfung anbieten. Wir empfehlen Betreibern jedoch besser selbst aktiv zu werden und eine entsprechende Prüfung zu veranlassen.

Was genau wird bei welchen Toren geprüft?

Geprüft werden bei allen kraftbetriebenen, gewerblich genutzten Toren wie Sectionaltore, Rolltore, Rollgitter und Schnelllauftore die Kräfte an der Schließkante sowie die Reversierfunktion. Dabei sieht die von der Berufsgenossenschaft anerkannte ttz-Verbandsempfehlung mindestens eine Kraft- und Zeitmessung bei der Öffnungsweite von 50 und/oder 300 mm zwischen Haupt- und Gegenschließkantenmitte vor. Bei Auftreffen auf einen Gegenstand oder eine Person, in der Prüfsituation auf die Messkeule, darf die maximal einwirkende Kraft 400 Newton nicht überschreiten und diese Kraft muss nach spätestens 0,75 Sekunden durch das Reversieren des Tores auf maximal 150 Newton abgebaut werden. Nach insgesamt fünf Sekunden darf die Kraft nur noch höchstens 25 Newton betragen.

Was raten Sie Betreibern älterer Tore, die nicht mehr den aktuellen Bestimmungen entsprechen? Gibt es für diese auch Möglichkeiten, auf die Schließkraftprüfung zu verzichten?

In einem solchen Fall empfehlen wir die Montage einer voreilenden Lichtschranke, mit der die Schließkante berührungslos abgesichert werden kann. Diese Lichtschranke ist außerdem für den Personenschutz zugelassen. Dadurch entfällt auch die Pflicht zur Prüfung der Schließkräfte. Betreiber sparen auf diesem Weg nicht nur die Mehrkosten für diese Prüfungen, sondern können auch einen drohenden Austausch des Tores umgehen. Eine weitere, allerdings weniger komfortable Möglichkeit ist die Umstellung auf den sogenannten Totmannbetrieb.