Matthias Pieringer

Einen besseren Schutz der Privatsphäre – das verspricht der aktualisierte GS1-Standard für die Radiofrequenztechnologie (RFID). Er sei auf globaler Ebene von den GS1-Organisationen verabschiedet worden, teilte die Standardisierungsorganisation GS1 Germany unlängst in Köln mit.

„Bislang haben die Seriennummern, die mit dem Elektronischen Produktcode (EPC) auf dem Transponder gespeichert sind, Datenschützern Kopfzerbrechen bereitet“, sagte Roman Winter, Projektmanager EPC/RFID bei GS1 Germany. Laut Winter bieten sie auf der einen Seite Schutz vor Fälschungen, auf der anderen Seite lassen sich Einzelprodukte auch nach dem Verkauf unter ganz bestimmten Voraussetzungen verfolgen. „Bei Transpondern, die den neuen Standard nutzen, können die Seriennummern beim Kassiervorgang ausgeblendet werden. Damit erhalten Konsumenten die Sicherheit, dass sich nach Abverkauf keine einzelnen Bewegungsprofile erstellen lassen.“

Künftig geben RFID-Transponder auch darüber Auskunft, ob sie direkt im Produkt eingebettet wurden: Der neue Standard macht es möglich, dass der Verkäufer an der Kasse sieht, ob ein Chip im Etikett integriert oder eingenäht ist. Eingebettete RFID-Transponder könnten dann, so GS1-Experte Winter, „gezielt deaktiviert werden“.

Der Standard mit dem Namen „EPC Air Interface Standard Gen2v2“ regelt den berührungslosen Austausch von Daten zwischen RFID-Transponder und Lesegerät. Mit dem Update des allgemein als „Gen2“ bekannten Standards könnten, wie GS1 Germany mitteilte, gespeicherte Informationen außerdem verschlüsselt und so vor unberechtigtem Auslesen durch Dritte geschützt werden. Anwender der EPC/RFID-Technologie benötigen GS1 zufolge für den Einsatz des neuen RFID-Standards in der Regel nur ein Software-Update der Lesegeräte. Bereits im Umlauf befindliche Transponder blieben weiterhin lesbar.