Arbeitsstandards: Zwangs- und Kinderarbeit verboten

Kion verpflichtet sich zu weltweiten Grundsätzen.

Die Kion Group AG, Wiesbaden, hat Beschäftigungsstandards für ihre weltweiten Standorte eingeführt. Nach den neuen Vorschriften darf es am Arbeitsplatz zu keiner Behinderung der Versammlungsfreiheit kommen, Zwangs- und Kinderarbeit sowie Diskriminierung sind untersagt, teilt der Hersteller für Lagertechnik und Flurförderzeuge mit. Außerdem verpflichtet sich Kion für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen sowie seinen Mitarbeitern ein angemessenes Gehalt zu zahlen. Grundlage seien die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen.

Die Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften in mehr als 100 Ländern, darunter Schwellenländer wie Indien und China, sollen nun regelmäßig überprüfen, ob und inwieweit die Grundsätze angewendet werden. Die Mitarbeiter seien zudem aufgefordert, auch anonym Verstöße zu melden und Verbesserungsvorschläge zu machen.