Straßengüterverkehr: Lkw-Maut wird ausgeweitet

Kabinett gibt grünes Licht für Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Matthias Pieringer

Die Bundesregierung hat am 5. November den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausweitung der Lkw-Maut beschlossen. Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitteilte, werden mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zwei Schritte des im März 2014 vorgestellten Stufenplans zur Ausweitung und Vertiefung der Nutzerfinanzierung bei Verkehrsinvestitionen umgesetzt:

• Zum 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 Kilometer autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet.

• Zum 1. Oktober 2015 wird die Gewichtsgrenze, ab der Lastwagen mautpflichtig sind, von bisher zwölf Tonnen auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesenkt.

In einem dritten Schritt soll die Lkw-Maut in Deutschland dann ab 2018 auf allen Bundesstraßen erhoben werden.

Bereits zum 1. Januar 2015 wird laut dem Bundesverkehrsministerium mit einer neuen, eigenen Kategorie für Euro-VI-Fahrzeuge der Einsatz besonders umweltfreundlicher Lkw gefördert. Zudem gelten ab diesem Zeitpunkt einheitliche Mautsätze für Autobahnen und Bundesstraßen.