Vor allem die Auftraggeberhaftung ist den Verbänden beim MiLoG ein Dorn im Auge. (Foto: Tollcollect)

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) haben heute, 16. März 2015, eine gemeinsame Erklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) abgegeben. Demnach dürfen deutsche Speditionen und Transportlogistiker nicht durch ein auf nationale Transporte begrenztes Kontrollsystem zur Einhaltung des MiLoG diskriminiert werden. Es sei staatliche Aufgabe, für die Kontrolle und Durchsetzung der sich aus dem MiLoG ergebenden Pflichten zu sorgen.

Forderung nach behördlichem Kontrollsystem

Mit der jetzigen behördlichen Praxis sei das Gesetz nicht geeignet, die Zahlung des deutschen Mindestlohns auch bei gebietsfremden Unternehmen durchzusetzen und damit Wettbewerbsgleichheit herzustellen, kritisieren die vier Spitzenverbände anlässlich ihres Treffens am 10. März in Köln. Stattdessen habe der Gesetzgeber mit der sogenannten Auftraggeberhaftung seine Kontrollpflichten mehr oder weniger willkürlich auf einzelne Glieder in der Transportkette delegiert und nehme diese dadurch zusätzlich noch in die öffentlich-rechtliche Haftung. Die Auftraggeberhaftung könne ein effizientes behördliches Kontroll- und Meldesystem zur Verhinderung von Dumpinglöhnen insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr und bei Kabotagetransporten aber nicht ersetzen.

Gesetzgeber soll Instrumente schaffen

Bestenfalls könne dem Auftraggeber nur zugemutet werden, zur Einhaltung der MiLoG-Pflichten des von ihm direkt eingesetzten Dienstleisters beizutragen. Dies gelinge aber auch nur dann, wenn der Gesetzgeber hierfür wirksame Instrumente und klare Vorgaben schaffe.

Maut soll ausschließlich Straßen finanzieren

Bei der Frage der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung bekennen sich AMÖ, BGL, BWVL und DSLV zur von der Politik bereits angestoßenen Ausweitung der Nutzerfinanzierung, bestehen aber weiterhin auf dem Prinzip „Straße finanziert Straße“. Die Pkw-Maut könnte zur Behebung der Unterfinanzierung deutscher Bundesfernstraßen beitragen. Allerdings belegten die aktuellen Pläne des Bundesverkehrsministeriums, dass der geschlossene Finanzierungskreislauf Straße ein Leck erhalte, aus dem die Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe in den allgemeinen Verkehrshaushalt flössen.