Seefracht: EU-Kommission rügt Gefahrenabwehr in Häfen

Deutschland soll in Nordrhein-Westfalen die EU-Vorschriften korrekt anwenden.

Die Europäische Kommission ist unzufrieden mit Deutschland - zumindest was die Gefahrenabwehr in Häfen angeht. (Foto: Europäische Kommission)
Die Europäische Kommission ist unzufrieden mit Deutschland - zumindest was die Gefahrenabwehr in Häfen angeht. (Foto: Europäische Kommission)

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, in Nordrhein-Westfalen die EU-Vorschriften über Gefahrenabwehr in Häfen korrekt anzuwenden. Bei einer Inspektion durch die Kommission sei festgestellt worden, dass die Anforderungen nicht angemessen umgesetzt worden seien – insbesondere die Risikobewertungen für die Häfen. Deshalb hat die EU-Kommission nach eigenen Angaben am 26. März die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und Deutschland eine Stellungnahme mit den Gründen zugesandt.

Nächster Schritt: Gerichtshof wird eingeschaltet

Die EU-Vorschriften über Gefahrenabwehr in Häfen (Richtlinie 2005/65/EG ) zählen zu den Eckpfeilern der Politik der maritimen Sicherheit, die einen hohen Sicherheitsstandard in allen europäischen Häfen garantieren soll. Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit, um der Kommission die Maßnahmen zur vollständigen Anwendung der Bestimmungen mitzuteilen. Tut Deutschland das nicht, kann die Kommission beschließen, den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Würde der Gerichtshof eine Vertragsverletzung feststellen, könnte er beispielsweise ein Zwangsgeld oder andere Strafzahlungen verhängen.