Elektromobilität: Ein Stecker für alle
Der Bundesrat hat am 26. Februar 2016 der Ladesäulenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugestimmt. Vorgegeben werden Ladesteckerstandards sowie technische Mindestanforderungen für die Inbetriebnahme öffentlich zugänglicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Damit soll in Deutschland die EU-Richtlinie 2014/94/EU umgesetzt werden.
An allen öffentlichen Ladepunkten
Laut BMWi soll an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten ein europäischer Ladesteckerstandard vorgefunden werden. Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass die Inbetriebnahme sowie der Abbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten der Bundesnetzagentur gemeldet werden muss. Auch ein Einhalten der technischen Anforderungen muss regelmäßig gegenüber der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden. Bereits bestehende Ladepunkte genießen jedoch Bestandsschutz und bleiben von dieser Regelung unberührt.
BMWi: Großer Erfolg
„Die Einigung auf einen gemeinsamen Standard bei den Ladesteckern ist ein großer Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Elektromobilität“, sagt Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Ladesäulenverordnung garantiere laut Machnig einen herstellerübergreifenden Einsatz von Ladesteckerstandards.
Inkrafttreten: März 2016
Die vom Bundesrat vorgelegten Maßgaben müssen noch formal vom Bundeskabinett angenommen werden, dem BMWi zufolge wird die Verordnung dann voraussichtlich im März 2016 in Kraft treten. Die festgelegten Ladesteckerstandards müssen dann drei Monate nach Inkrafttreten erfüllt werden.
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