E-Commerce: Ausländer ausgeschlossen

Geoblocking hemmt den grenzüberschreitenden Onlinehandel in der EU.
Öffnen statt schließen: Die EU-Kommission plädiert dafür, Hindernisse im grenzüberschreitenden Onlinehandel aufzuheben. Doch das entspricht noch nicht der Realität, wie eine Umfrage ergab. (Foto: European Union/Christof Echard)
Öffnen statt schließen: Die EU-Kommission plädiert dafür, Hindernisse im grenzüberschreitenden Onlinehandel aufzuheben. Doch das entspricht noch nicht der Realität, wie eine Umfrage ergab. (Foto: European Union/Christof Echard)

Die Europäische Kommission hat am 18. März 2016 erste Erkenntnisse über die Verbreitung des sogenannten Geoblockings veröffentlicht. „Geoblocking“ hindert Verbraucher daran, innerhalb der Europäischen Union Waren über das Internet zu kaufen beziehungsweise auf Online-Inhalte zuzugreifen. Laut der EU-weiten Umfrage ist Geoblocking sowohl beim Verkauf von Gebrauchsgütern als auch beim Zugang zu digitalen Inhalten in der gesamten EU alltäglich – das bremst den grenzüberschreitenden Onlinehandel ein.

Einzelhandel: keine Auslandslieferung

38 Prozent der befragten Einzelhändler, die Gebrauchsgüter wie Bekleidung, Schuhe, Sportartikel oder Unterhaltungselektronik über das Internet verkaufen, nutzen demnach Geoblocking. Bei diesen Produkten erfolgt Geoblocking meist, indem die Lieferung ins Ausland verweigert wird. Außerdem wird teilweise die Annahme von Zahlungen aus dem Ausland abgelehnt oder in selteneren Fällen auf Website-Umleitungen oder Verweigerung des Zugangs zu einer Website zurückgegriffen. Während ein Großteil des Geoblockings aus einseitigen Geschäftsentscheidungen von Einzelhändlern resultiert, klagen zwölf Prozent der Einzelhändler über vertragliche Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkaufs von Produkten mindestens einer Kategorie ihres Sortiments.

Online-Inhalte: kein Zugang

Was digitale Online-Inhalte betrifft, so gab eine überwiegende Mehrheit (68 Prozent) der Anbieter an, Nutzern in anderen EU-Mitgliedstaaten durch Geoblocking den Zugang zu verwehren. Das erfolgt in der Regel durch Erkennung der IP-Adresse des Nutzers, durch die der Standort eines Computers oder Smartphones ermittelt werden kann. 59 Prozent der befragten Inhalteanbieter erklärte, durch die Bereitsteller der Inhalte vertraglich zum Geoblocking verpflichtet zu sein. Hinsichtlich der Verbreitung von Geoblocking in diesem Bereich gibt es laut Kommission große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den verschiedenen Kategorien digitaler Inhalte. Insgesamt hatte die EU-Kommission mehr als 1.400 Firmen aus allen 28 Mitgliedstaaten der EU befragt.

EU-Kommissarin: genau prüfen

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Geoblocking hindert die europäischen Verbraucher oftmals daran, in anderen EU-Ländern Waren zu kaufen und auf digitale Online-Inhalte zuzugreifen, und ist darüber hinaus in einigen Fällen auf Beschränkungen in Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Vertreibern zurückzuführen.“ Wenn ein nicht marktbeherrschendes Unternehmen einseitig beschließe, seine Waren beziehungsweise Dienstleistungen nicht im Ausland anzubieten, verstoße das nicht gegen das Wettbewerbsrecht. „Wenn Geoblocking jedoch auf Vereinbarungen zurückzuführen ist, müssen wir genau prüfen, ob ein wettbewerbsschädigendes Verhalten vorliegt, dem wir mit den Instrumenten der Wettbewerbspolitik begegnen können.“

Onlinehandel: nur langsames Wachstum

Denn obwohl laut Kommission immer mehr Waren und Dienstleistungen im Internet gehandelt werden, wächst der grenzüberschreitende Onlinehandel innerhalb der EU nur langsam. Die Kommission habe sich deshalb vorgenommen, ungerechtfertigte Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel durch gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt zu beseitigen. Im Mai 2016 wolle man weitere Vorschläge dahingehend vorlegen. Ziel sei, einen Raum zu schaffen, in dem europäische Bürger und Unternehmen unabhängig von ihrem Wohnsitz schrankenlos Online-Angebote nutzen beziehungsweise bereitstellen können.

Abschlussbericht: voraussischtlich 2017

Eine eingehendere Analyse aller Ergebnisse der laufenden Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel wird in einem vorläufigen Bericht vorgenommen, der voraussichtlich Mitte 2016 veröffentlicht wird. In dem Bericht wird nicht nur auf Geoblocking eingegangen, sondern auch auf alle anderen potenziellen Wettbewerbsprobleme auf den europäischen Märkten für elektronischen Handel. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 erscheinen.