Logistikprojekte: (Un)Sichere Verträge

Verträge sollen Projekte rechtssicher machen, aber dabei ist einiges zu beachten.
Bei Verträgen gilt: Genau hinsehen und Unstimmigkeiten im Vorfeld klären. (Montage: Hanak (Fotolia/PureSolution und Macromex))
Bei Verträgen gilt: Genau hinsehen und Unstimmigkeiten im Vorfeld klären. (Montage: Hanak (Fotolia/PureSolution und Macromex))

Verträge sollen bei der Erstellung von Logistikanlagen rechtliche Sicherheit geben – doch die Praxis sieht oft anders aus. Was ist im Vorfeld zu beachten und was zu tun, wenn es doch Diskussionsbedarf über Leistung oder Verfügbarkeit bei der Abnahme gibt? Auf jeden Fall sollten sich die Parteien um eine Einigung bemühen und es nicht zu einem Rechtsstreit kommen lassen, meint Prof. Dr. Andreas Müglich, Professor für Internationales Wirtschaftsrecht an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen. „Gerichtsverfahren gibt es kaum, weil sie zu teuer sind – aber nicht in Euro, sondern in Zeit“, sagt Müglich im Gespräch mit LOGISTIK HEUTE. „Wenn sie Pech haben, dauert das Verfahren sechs bis sieben Jahre – wenn es schnell geht, fünf.“ Doch meist komme es gar nicht zu einem Urteil, sondern vorher zu einem Zwangsvergleich – für beide Parteien meist keine gute Alternative. Deshalb heiße das Lösungswort Konsens statt Streit.

Kommunikation auf einer Ebene

Damit es allerdings erst gar nicht soweit kommt, sind schon bei der Vertragsgestaltung einige wichtige Punkte zu beachten. Unter anderem sollten die Beteiligten - Fachleute wie Juristen - auf einer Ebene miteinander sprechen. Nur in der Praxis sieht das häufig anders aus, wie Albrecht Franck bestätigt. Er war bis 2010 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und ist auch heute als Sachverständiger im Sachgebiet „Rechnergesteuerte Lager-, Förder- und Verteilsysteme“ tätig (siehe auch Interview mit Albrecht Franck in LOGISTIK HEUTE 06/2010, S. 16). Franck ist sich sicher, dass oftmals Verträge unterzeichnet werden, deren technische Inhalte nicht verstanden und deren Folgekosten nicht über­sehen werden: „Das ist fast immer der Fall, wenn der Generalunternehmer den Vertrag vorgelegt hat.“

Detaillierte Inhalte

Ein weiterer Punkt: die Vertragsinhalte. Damit sie später nicht zu Diskussionen führen, gibt es einige wichtige Punkte, die detailliert aufgeführt sein müssen. Einer davon ist die Abnahmeprozedur, wie Markus Augeneder, Geschäftsführer TGW Systems Integration beim österreichischen Generalunternehmer TGW Logistics Group GmbH, erklärt: „Das Abnahmeprozedere muss möglichst unmissverständlich festgelegt werden, um spätere – für beide Seiten möglicherweise unangenehme – Diskussionen zu vermeiden.“ Ziel sei, klar zu kommunizieren, was gemeint ist – vor allem, weil sich mit den Jahren auch die Gesprächspartner ändern können. „Dafür gibt es natürlich auch die einschlägigen Normen – aber die muss man auch interpretieren können. Diesen Interpretationsspielraum versuchen wir über Zahlen, Daten und Fakten festzumachen.“ So werde beispielsweise auch genau im Vertrag fixiert, wie die Verfügbarkeit berechnet wird.

Weitere wichtige Punkte der Vertragsgestaltung sowie einen Fachartikel zur Frage "Woran Logistikprojekte scheitern" lesen Sie in der Titelgeschichte der Mai-Ausgabe von LOGISTIK HEUTE, die am 18. Mai 2016 erscheint.