Datentransfers: Bevh begrüßt Privacy Shield

Laut Versandhandelsverband braucht Interaktiver Handel durchdachte Datenstrategie.
(Foto: Fotolia.com/ envfx)
(Foto: Fotolia.com/ envfx)
Matthias Pieringer

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) begrüßt, dass die EU-Kommission dem Abkommen „Privacy Shield“ mit den USA zugestimmt hat. Der überarbeitete Rechtsrahmen bringe gegenüber dem ursprünglichen Entwurf deutliche Verbesserungen, von denen Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen profitieren würden. Gerade die präzisierten Vorgaben zur Datenlöschung sowie zur Zweckbindung und die Beschränkung des Zugriffs US-amerikanischer Geheimdienste hätten das Potenzial, verloren gegangenes Vertrauen Stück für Stück zurückzubringen, nahm der bevh am 12. Juli in Berlin Stellung.

„Rechtsrahmen“ transparent durchsetzen

Der neue Rechtsrahmen müsse jetzt schnellstens mit Leben gefüllt und transparent durchgesetzt werden, forderte der E-Commerce- und Versandhandels-Verband. Ein erneutes Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof wäre laut dem bevh nicht nur eine Blamage, sondern würde die „rechtliche Zulässigkeit transatlantischer Datentransfers“ generell infrage stellen. Die Verabschiedung von Privacy Shield entbinde den Interaktiven Handel zugleich nicht von einer wohl durchdachten Datenstrategie.

Eigene Datenhaltungsstrategie überdenken

„Die Entscheidung des obersten europäischen Gerichts zur Unwirksamkeit von Safe Harbor hat bei vielen Händlern zu einem Umdenken geführt“, sagte Sebastian Schulz, Leiter Datenschutz des bevh. „Nach dem ersten Schock wurde vielen schnell klar, dass eine Datenhaltung innerhalb der EU große Vorzüge mit sich bringen kann.“ Händler sind dem bevh jetzt gut beraten, die eigene Datenhaltungsstrategie zu überdenken, wobei der Aspekt der Datenhoheit über die eigenen Kundendaten von zentraler Bedeutung sein sollte.