IT: GoBD - (K)ein Buch mit sieben Siegeln

Schützen Softwarezertifikate vor Ärger beim Finanzamt?
Die Vorschriften der GoBD verunsichern viele Unternehmerinnen und Unternehmer. Hilft die Zertifizierung der Betriebssoftware, um die Regeln einzuhalten und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden? (Foto: Fotolia/pathdoc)
Die Vorschriften der GoBD verunsichern viele Unternehmerinnen und Unternehmer. Hilft die Zertifizierung der Betriebssoftware, um die Regeln einzuhalten und Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden? (Foto: Fotolia/pathdoc)
László Dobos

Das 37 Seiten starke Dokument kommt ziemlich sperrig daher. Allein der Titel ist schon ellenlang: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ heißt das Schreiben, das so manche Logistikabteilungen und Unternehmen verunsichert.

Die Vorschrift des Finanzministeriums gilt für alle

Die GoBD sind eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums und gelten seit dem 1. Januar 2015 für alle Unternehmen. Die Regeln schreiben vor, wie Unternehmen steuerrelevante Belege aufbewahren müssen, was etwa beim Scannen von Rechnungen zu beachten ist, wie sie in einem IT-System abgelegt werden sollten und was beim Umstieg auf neue Unternehmenssoftware wichtig ist. Klingt nach komplizierten Regeln, die einzuhalten sind.

Wie Firmen auf Nummer sicher gehen wollen

Um dabei nichts falsch zu machen, wollen einige Unternehmen bei der von ihnen verwendeten Software auf Nummer sicher gehen. Sie wünschen sich von den Herstellern GoBD-Zertifikate von unabhängigen Dritten. Sie sollen sicherstellen, dass man mit der Software die Regeln einhalten kann. Braucht man aber diese Bescheinigungen überhaupt für Lösungen, die man bereits benutzt? Sind sie eine nützliche Orientierung bei der Auswahl von Software Tools? Und bieten sie Rechtssicherheit oder sind sie eine eher nutzlose Zierde?

Die Meinungen gehen auseinander

Das Thema ist kontrovers. Der Informationsmanagement-Experte Dr. Ulrich Kampffmeyer sagt, dass solche Softwarebescheinigungen „Augenwischerei für den Anwender“ seien. Softwarezertifikate die Rechtssicherheit oder garantierte GoBD-Konformität versprechen, würden sich „knapp an der Grenze zu einer Abmahnung“ bewegen. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft spricht hingegen von einer „wesentlichen Basis der Prüfungssicherheit“, wenn es um die von ihr ausgestellte Bescheinigung geht.

Was solche Zertifikate und Bescheinigungen wirklich sicherstellen können, wie Unternehmen die Umsetzung der GoBD-Vorgaben am besten anpacken und wie Anbieter von Logistik-IT mit dem Thema umgehen, lesen Sie in der Titelgeschichte der März-Ausgabe von LOGISTIK HEUTE, die am 17. März 2017 erschienen ist.