Luftfracht: 776 Millionen Strafe für Kartell

Elf Fluggesellschaften müssen zahlen.
Die Fluggesellschaften sollen zwischen 1999 und 2006 die Treibstoffhöhe und die Sicherheitszuschläge untereinander abgesprochen haben. Nun müssen sie fast 800 Millionen Euro Strafe zahlen. (Symbolfoto: Fotolia/Maria)
Die Fluggesellschaften sollen zwischen 1999 und 2006 die Treibstoffhöhe und die Sicherheitszuschläge untereinander abgesprochen haben. Nun müssen sie fast 800 Millionen Euro Strafe zahlen. (Symbolfoto: Fotolia/Maria)
László Dobos

Die Europäische Kommission hat erneut einen Kartellbeschluss gegen elf Luftfrachtunternehmen erlassen und eine Geldbuße von insgesamt 776.465.000 Euro für den Betrieb eines Preiskartells verhängt. Der ursprüngliche Beschluss aus dem Jahr 2010 wurde vom Gericht der Europäischen Union (EuG) aus Verfahrensgründen im Jahr 2015 annulliert. Die Kommission ist überzeugt, bei der jetzigen Strafe diesen Verfahrensfehler behoben zu haben. Die Höhe der Strafen blieb insgesamt fast gleich. Die höchsten Summen müssen Air France und KLM zahlen (183 Millionen beziehungswiese 127 Millionen).

Zwölf Gesellschaften beteiligt

Nach Ansicht der Behörde hatten zwölf Luftfrachtunternehmen vom Dezember 1999 bis Februar 2006 ein Preiskartell für Luftfrachtdienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betrieben. (Die EWR besteht aus den EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.) Die Mitglieder des Kartells sprachen sich laut EU-Kommission sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene ab. Die Absprachen betrafen die Treibstoffhöhe und die Sicherheitszuschläge. Bei den Gesellschaften, die 2010 mit einer Geldbuße belegt wurden, handelt es sich um Air Canada, Air France-KLM, British Airways, Cargolux, Cathay Pacific Airways, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, Qantas, SAS und Singapore Airlines.

Lufthansa lässt Kartell auffliegen

Einem weiteren Kartellmitglied, Lufthansa, und ihrer Tochter Swiss International Air Lines wurde die Geldbuße vollständig erlassen. Dies liegt daran, dass Lufthansa das Kartell 2005 bei der EU-Kommission gemeldet hatte und im Rahmen der Kronzeugenregelung von der Strafe befreit wurde. Im Februar 2006 führte die Kommission unangekündigte Inspektionen in den Gebäuden einer Reihe von Luftfrachtdienstleistern durch. Im November 2010 erließ die Kommission dann einen Beschluss gegen die zwölf Unternehmen und verhängte Geldbußen in Höhe von insgesamt 799.445.000 Euro. Diese wurde später vom EuG annulliert. Die Kommission senkte die Geldbußen für die meisten Fluggesellschaften im Rahmen der Kronzeugenregelung, weil sie mit den Behörden zusammengearbeitet hatten.

Schadenersatz möglich

Die Kommission weist darauf hin, dass Personen oder Unternehmen, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten eines Kartells benachteiligt worden sind, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen können. Auch wenn die Kommission gegen die Unternehmen Geldbußen verhängt hat, könne Schadenersatz zugesprochen werden. Die Geldbuße der Kommission könne darauf nicht mindernd angerechnet werden. Außerdem sei ein Kommissionsbeschluss vor einem nationalen Gericht ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war.

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