Handel: Kartellamt gibt grünes Licht für Lebensmittel-Joint-Venture

RTG Retail Group Trade soll die Wettbewerbsfähigkeit kleiner Händler stärken.
Die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Lebensmitteleinzelhändler stärken: Das ist das Ziel der RTG Retail Trade Group, die laut Bundeskartellamt nun ihre Arbeit aufnehmen darf. (Foto: Mitifoto/Fotolia)
Die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer Lebensmitteleinzelhändler stärken: Das ist das Ziel der RTG Retail Trade Group, die laut Bundeskartellamt nun ihre Arbeit aufnehmen darf. (Foto: Mitifoto/Fotolia)
Sandra Lehmann

Die RTG Retail Trade Group, ein Joint Venture der Lebensmitteleinzelhändler Bartels-Langness, Bünting, Georg Jos. Kaes, Klaas & Kock, Netto APS (Netto Nord) sowie Real, darf in Deutschland an den Start gehen. Das teilte das Bundeskartellamt am 4. April in Bonn mit. Demnach hat die Behörde keinerlei kartellrechtliche Einwände gegen die Kooperation der Unternehmen.

Eigenständigkeit bewahren

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte anlässlich des Beschlusses: „Unter dem Strich tolerieren wir diese Kooperation, weil die Auswirkungen der weiteren Konzentration auf die Lebensmittelmärkte überschaubar sind und das Vorhaben gleichzeitig auch wichtige positive Effekte mit sich bringt. Die vier großen Lebensmitteleinzelhandelskonzerne Edeka, Rewe, Schwarz-Gruppe und Aldi beherrschen über 85 Prozent des Marktes. Vor diesem Hintergrund bietet die Kooperation die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit und damit längerfristig die Eigenständigkeit der kleineren Handelsunternehmen - auch als Absatzalternative für die Lieferanten - zu sichern.“

Regionale Supermärkte

Real ist ein bundesweit tätiger Betreiber von Selbstbedienungs-Warenhäusern inklusive Lebensmittelabteilungen. Die Unternehmen Bartels-Langness, Bünting, Georg Jos. Kaes und Klaas & Kock betreiben Supermärkte mit unterschiedlichen regionalen Schwerpunkten. Netto Nord gehört zur Dansk Supermarked A/S und betreibt Discounter-Filialen im Norden und Nordosten Deutschlands.

Vorteile in Einkauf und Logistik

Das Joint Venture soll für die Parteien Leistungen in den Bereichen Einkauf, E-Commerce, Logistik und Verwaltung erbringen. Die unterschiedlichen Vertriebslinien der Parteien auf den Absatzmärkten sollen aber unabhängig voneinander erhalten bleiben. Dennoch sind Auswirkungen der Zusammenarbeit auch auf der Absatzseite laut Bundeskartellamt nicht auszuschließen.