KEP: Versandstopp von alten Energiesparlampen gefordert

Umweltschützer wollen stationäre Entsorgung für Energiesparlampen und Akkus.
Wenn Energiesparlampen zerbrechen, setzen sie giftiges Quecksilber frei, das dann auch die Mitarbeiter der Transportdienstleister gefährdet. (Foto: Tim Reckmann/pixelio.de)
Wenn Energiesparlampen zerbrechen, setzen sie giftiges Quecksilber frei, das dann auch die Mitarbeiter der Transportdienstleister gefährdet. (Foto: Tim Reckmann/pixelio.de)
Redaktion (allg.)

Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert einen generellen Stopp für den Paketversand alter Energiesparlampen und Lithium-Ionen-Akkus. Zugleich begrüßt der Verband, dass einige Paketdienstleister das bereits praktizieren. Hermes, DPD, TNT und GLS schließen nach Angaben der DUH die Elektroaltgeräte grundsätzlich vom Versand aus. Bei DHL seien Altlampen ebenfalls als Rücksendung nicht erlaubt, allerdings werde der Transport von Lithium-Ionen-Akkus unter der Einhaltung von Sondervorschriften angeboten.

Kritik an UPS

Energiesparlampen könnten, so die Befürchtung der DUH, während des Postversands zerbrechen und Quecksilber freisetzen, Lithium-Ionen-Akkus in Brand geraten. Dies setze die Mitarbeiter der Transportdienstleister unnötigen gesundheitlichen Risiken aus. Die Gefahr, dass Energiesparlampen zerbrechen oder Akkus sich selbst entzünden, sei hoch. Der Verband bezeichnet es daher als „völlig unverständlich“, dass „der Transportdienstleister UPS zwar lose Akkumulatoren und Batterien vom Transport ausschließt, gleichzeitig jedoch die Versendung quecksilberhaltiger Altlampen durch den Endnutzer zum Zweck der Entsorgung durchführt“. Thomas Fischer, Leiter der DUH-Abteilung Kreislaufwirtschaft, fordert daher: „UPS muss sich, wie andere Marktteilnehmer auch, dazu verpflichten, den Paketversand von Altlampen nicht mehr durchzuführen. Die Risiken für Unternehmensmitarbeiter sind unkalkulierbar.“ Die Paketdienstleister sollten ihre Kunden über die Problematik des Transports von Altlampen und losen Lithium-Ionen-Akkus zu informieren, fordert die DUH.

Stationäre Rückgabe als Alternative

Seit dem 24. Juli 2016 sind große Vertreiber zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, deren Kantenlängen kürzer als 25 Zentimeter sind. Insbesondere Onlinehändler bedienen sich seither bei der Rücknahme der Elektroaltgeräte überwiegend des Paketversands. Die DUH fordert sie nun auf, sich stattdessen an flächendeckenden stationären Sammelsystemen zu beteiligen. (abb/ld)

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio