Automobillogistik: Bosch plant Lieferanten-Übernahme

Bosch trifft Maßnahme für das Supply Chain Management.
Die Elektrolenkung zählt laut Bosch als Baustein für Fahrerassistenzsysteme wie Spurhalte- oder Parkassistenten in modernen Pkw immer öfter zum Standard. (Foto: Bosch)
Die Elektrolenkung zählt laut Bosch als Baustein für Fahrerassistenzsysteme wie Spurhalte- oder Parkassistenten in modernen Pkw immer öfter zum Standard. (Foto: Bosch)
Matthias Pieringer

Der Automobilzulieferer Bosch hat nach den jüngsten Problemen bei der Versorgung des Kunden BMW (LOGISTIK HEUTE berichtete) Konsequenzen angekündigt. Man plane, die Firma Albertini Cesare S.p.A. aus Italien vollständig zu übernehmen, teilte Bosch am 1. Juni mit.

Gussgehäuse als wesentliche Bestandteile

Albertini ist Hersteller von Aluminiumguss und produziert Gussgehäuse hauptsächlich für die Automobilindustrie, beispielsweise für elektrische Lenkungen. Das Unternehmen aus Villasanta in der Nähe von Mailand beschäftigt, wie Bosch mitteilte, derzeit mehr als 400 Mitarbeiter an zwei Standorten in Norditalien. Mit dem Erwerb von Albertini stelle man künftig eine zuverlässige Versorgung von Gussteilen für die elektrischen Lenkungen sicher. Gussgehäuse sind wesentliche Bestandteile der Lenkungen.

„Wir sind zuversichtlich, dass die Produktion vor Ort schnell wieder Fahrt aufnimmt. Unser Ziel ist es, alle Kunden in hoher Qualität und wieder in vollem Umfang beliefern zu können“, sagte Dr. Dirk Hoheisel, Mitglied der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH. „Wir setzen dabei auf die Kompetenz und das Engagement der Mitarbeiter in Italien.“

Integration in Bosch-Geschäftsbereich Automotive Steering

Es ist den Angaben zufolge geplant, dass Albertini im Bosch-Geschäftsbereich Automotive Steering integriert wird. Der Bereich beschäftigt circa 15.000 Mitarbeiter in zwölf Ländern. Das Vorhaben muss laut Bosch von den zuständigen Kartellbehörden noch genehmigt werden. Der bisherige Eigentümer scheide zeitnah aus dem Unternehmen aus. Über Vertragsdetails wurde Stillschweigen vereinbart.