Transport: Bund stellt ethische Weichen für autonomes Fahren

Auf die Leitlinien der Ethikkomission sollen nun Maßnahmen folgen.
Wie soll sich ein autonomes Fahrzeug verhalten, wenn ein Unfall unausweichlich ist? Welchen Schaden soll es in Kauf nehmen, welchen gilt es unbedingt zu vermeiden? Mit solchen Fragen haben sich eine Ethikkomission und die Bundesregierung beschäftigt. (Foto: Daimler AG)
Wie soll sich ein autonomes Fahrzeug verhalten, wenn ein Unfall unausweichlich ist? Welchen Schaden soll es in Kauf nehmen, welchen gilt es unbedingt zu vermeiden? Mit solchen Fragen haben sich eine Ethikkomission und die Bundesregierung beschäftigt. (Foto: Daimler AG)
Redaktion (allg.)

Die Bundesregierung hat einen Maßnahmenplan zur Umsetzung der von der Ethikkommission entwickelten Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme beschlossen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat im Kabinett am 23. August 2017 den Bericht der Ethikkommission zum automatisierten Fahren vorgestellt. Bei der Ethikkommission handelt es sich um ein Expertengremium unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Udo Di Fabio, das im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den ethischen Rahmen für den Einsatz von automatisierten Fahrsystemen bestimmen sollte.

20 Thesen für das autonome Fahren

Der Bericht der Ethikkommission umfasst insgesamt 20 Thesen. Die Kernaussage dabei: Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz). Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität. Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig. In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer. Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (unter anderem zur Klärung möglicher Haftungsfragen). Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

Die Ethikkommission des BMVI bestand aus 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Bereichen Ethik, Recht und Technik. Es handelt sich dabei unter anderem um Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen, Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter. (tbu/ld)