Compliance: Auch international regelkonform

BME und DICO veröffentlichen englischsprachige Leitlinie.
Damit Unternehmen auch international nach den Regeln spielen können, hat der BME in Kooperation mit dem DICO eine englischsprachige Leitlinie herausgebracht. (Symbolbild: Bild Pix.de/Fotolia)
Damit Unternehmen auch international nach den Regeln spielen können, hat der BME in Kooperation mit dem DICO eine englischsprachige Leitlinie herausgebracht. (Symbolbild: Bild Pix.de/Fotolia)
Sandra Lehmann

Der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) hat in Kooperation mit dem Deutschen Institut für Compliance (DICO) die englischsprachige Leitlinie „Antitrust Compliance – Cornerstones of Effective Compliance Programmes“ veröffentlicht. Der Text, der sich mit Kartellrechts-Compliance auseinandersetzt, war bereits im Sommer 2016 auf Deutsch erschienen.

Kartellrecht international relevant

Mit der Übersetzung möchten der BME und DICO nach eigenen Angaben der Tatsache Rechnung tragen, dass Regelkonformität und Kartellrecht auch im internationalen Kontext zunehmend an Bedeutung gewinnt. So weisen aus Sicht der beiden Verbände zahlreiche größere Kartelle der jüngeren Vergangenheit – auch in der Zulieferindustrie – internationale Dimensionen auf.

Doppelte Herausforderung für Unternehmen

Für global tätige Unternehmen resultiere daraus eine doppelte Herausforderung: Zum einen müssten sie weltweit angemessene Compliance-Maßnahmen zur Verhinderung eigener Kartellrechtsverstöße ergreifen. Zum anderen empfiehlt es sich, in Ergänzung hierzu – beispielsweise im Rahmen der Geschäftspartner-Compliance – auch bestimmte Maßnahmen zur Sensibilisierung der eigenen Lieferanten zu ergreifen.

Mittelständler unterstützen

Mit der Veröffentlichung wolle man darüber hinaus vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen in Sachen Kartellrechts-Compliance unterstützen: „Unser Ziel ist es, den Firmen pragmatische und konkrete Hilfestellung zu geben und damit zugleich die Compliance-Kultur in Deutschland und darüber hinaus zu fördern“, so Noreen Loepke, Leiterin Service Recht beim BME.