Fall Schlecker: Kritik an Geschäften der Logistikfirma

Experte findet Vorgänge „seltsam“.
Urteil im Rechtsfall Schlecker: Die Kinder des Firmengründers Anton Schlecker, Meike und Lars, sind in Revision gegangen. Foto: Fotolia / Electriceye
Urteil im Rechtsfall Schlecker: Die Kinder des Firmengründers Anton Schlecker, Meike und Lars, sind in Revision gegangen. Foto: Fotolia / Electriceye
Thilo Jörgl

Die Vorgänge in der Logistikfirma LDG der pleitegegangenen Drogeriemarktkette Schlecker sieht ein Logistikexperte kritisch. Prof. Dr. Ulrich Müller-Steinfahrt, Leiter des Instituts für angewandte Logistik an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt, sagte gegenüber LOGISTIK HEUTE, dass die Stundensätze der Schlecker Logistikfirma von bis zu 30 Euro „überdurchschnittlich“ gewesen seien. Auch Geldverschiebungen des Firmengründers Anton Schlecker seien wohl von „krimineller Energie“ getrieben worden, damit Gläubiger keinen Zugriff auf das Geld haben sollten.

Bewährungsstrafe für Anton Schlecker

Hintergrund: Der Schlecker-Prozess endete am 27. November mit Haftstrafen für die beiden Kinder des Drogeriemarktgründers Anton Schlecker. Der Unternehmer selbst kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Wie das Landgericht Stuttgart verkündete, haben sein Sohn Lars und seine Tochter Meike indes Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Richter hatten die beiden unter anderem wegen Bankrotts, Untreue und Insolvenzverschleppung zu Haftstrafen von 33 und 32 Monaten verurteilt. Der Prozess geht jetzt vor den Bundesgerichtshof. Eine zentrale Rolle im Prozess spielte die Logistik-Tochterfirma LDG, die den beiden Kindern gehörte. Die Staatsanwaltschaft errechnete etwa 16 Millionen Euro an Schäden, für die Schlecker ihrer Ansicht nach verantwortlich gemacht werden konnte. Rund zwei Drittel des Betrags waren den Juristen zufolge Verluste wegen mutmaßlich überhöhter Stundensätze im Logistikbereich, die das Mutterunternehmen Schlecker an die Tochterfirma LDG überwies. Den restlichen Betrag soll der Firmenpatriarch aktiv verschoben und damit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Die Ankläger warfen Lars und Meike Schlecker vor, kurz vor der Pleite 2012 noch sieben Millionen Euro Gewinn der LDG an sich selbst ausgeschüttet zu haben. Dabei habe das Unternehmen keinen Gewinn erzielt.

Gutachten über Logistik

Während des Prozesses hatte der Logistikexperte Prof. Dr. Dirk Lohre die Vorgänge in der Tochterfirma LDG analysiert und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Gutachten in Sachen Logistik erstellt. Nach Angaben von Lohre, Leiter des Steinbeis-Beratungszentrums Forlogic in Flein, hat der ehemalige Drogeriemarktmogul Schlecker über Jahre hinweg zu viel Geld für logistische Services an die LDG bezahlt. Das berichtete die Schwäbische Zeitung in ihrer Onlineausgabe vom 7.8.2017. Ehemalige Schlecker-Manager hatten von LDG-Stundensätzen zwischen 28,50 und 30 Euro berichtet. Laut dem Wissenschaftler Lohre sei im untersuchten Zeitraum ein Stundensatz von 17,30 Euro bis 18,90 Euro marktüblich gewesen. Der Forscher kam zum Schluss, dass Schlecker in den drei Jahren vor der Insolvenz zwischen 33,5 und 38,7 Millionen Euro hätte sparen können – wenn er einen anderen Logistiker mit den Dienstleistungen beauftragt hätte. Die Umsatzrendite der LDG hat dem Forscher zufolge rund 40 Prozent betragen – etwa zehnmal mehr als in dem Wirtschaftsbereich üblich. Nach Angaben der Schwäbischen Zeitung hatte Anton Schleckers Anwalt Nobert Scharf das Gutachten des Wissenschaftlers Lohre während des Prozesses kritisiert. Er stellte laut dem Zeitungsbericht die Berechnungen aus dem Gutachten insgesamt infrage. Sein Vorwurf: Dem Forscher hätten wesentliche Informationen gefehlt, um die Schlecker-Logistik von 2009 bis 2001 zu identifizieren.

Nur eine Kunde

Laut dem Logistikexperten Müller-Steinfahrt ist es durchaus üblich, dass große Konzerne ihre Logistikaktivitäten in Tochterfirmen ausgliedern. „Damit sehen die Unternehmen genauer, wie wirtschaftlich und effizient die Logistik ist.“ Zudem sei das Vorgehen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich sinnvoll, so der Wissenschaftler gegenüber LOGISTIK HEUTE. Ungewöhnlich im Fall Schlecker sei jedoch, dass die Logistik-Tochterfirma ausschließlich einen Kunden – nämlich Schlecker – gehabt habe. Im Automotive-Bereich gebe es beispielsweise Logistik-Tochterfirmen, die außerhalb der Autokonzerne den größten Anteil des Umsatzes machten, weil sie zu marktüblichen Preisen ihre Services anböten. „Seltsam“ findet der Logistikfachmann auch, dass Firmengründer Anton Schlecker bis zum Schluss das Milliardenunternehmen als „eingetragener Kaufmann“ geführt habe. Dadurch habe er mit seinem Vermögen bis zum letzten Cent geradestehen müssen. Bei Kleinunternehmen sei diese Rechtsform sinnvoll, jedoch nicht bei Großunternehmen. „Anton Schlecker hat aber wohl nicht alle Konsequenzen bedacht, die diese Rechtsform mit sich bringt“, betonte Müller-Steinfahrt.