Kartellrecht: EU verhängt Geldbußen gegen Seefrachtkartell

Reedereien müssen insgesamt 395 Millionen Euro bezahlen.
Die EU-Kommission hat hohe Geldstrafen gegen vier Reedereien wegen unerlaubter Absprachen verhängt. (Symbolbild: Fontanis/Fotolia)
Die EU-Kommission hat hohe Geldstrafen gegen vier Reedereien wegen unerlaubter Absprachen verhängt. (Symbolbild: Fontanis/Fotolia)
Sandra Lehmann

Die Europäische Kommission hat nach eigenen Angaben am 21. Februar 2018 Geldbußen gegen vier Kfz-Seetransportunternehmen in Höhe von 395 Millionen Euro verhängt. Grund seien unzulässige Kartellabsprachen und damit ein Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften gewesen.

Betrug beim Transport von Fahrzeugen

Bei den Kfz-Seefrachtunternehmen handelt es sich nach Angaben der Kommission um das chilenische Seetransportunternehmen CSAV, die japanischen Unternehmen "K" Line, MOL und NYK sowie das norwegisch-schwedische Unternehmen WWL-EUKOR, die gemeinschaftlich an einem Kartell im Bereich des interkontinentalen Seefrachtransports von Fahrzeugen beteiligt waren.

Unerlaubte Preisabsprachen

Demnach hätten die Reedereien von Oktober 2006 bis September 2012 unerlaubte Absprachen getroffen, die den Markt für den Hochseetransport neuer Pkw, Lkw und anderer großer Fahrzeuge wie Mähdrescher und Traktoren auf verschiedenen Strecken zwischen Europa und anderen Kontinenten betrafen. Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass sich die Verkaufsleiter dieser Unternehmen in ihren Büros, in Bars und Restaurants sowie bei Veranstaltungen trafen und regelmäßig telefonisch in Kontakt standen, um das wettbewerbswidrige Verhalten zu koordinieren. Sie trafen Preisabsprachen, teilten Kunden untereinander auf und tauschten sensible Geschäftsinformationen über Preiselemente aus, so zum Beispiel über Gebühren und Preisaufschläge zum Ausgleich von Währungs- oder Ölpreisschwankungen.

Status Quo erhalten

Dabei haben sich die Unternehmen der EU-Kommission zufolge darauf verständigt, den Status quo auf dem Markt beizubehalten. Um seit Langem bestehende Tätigkeiten der jeweils anderen Unternehmen auf bestimmten Strecken oder deren Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Kunden nicht zu beeinträchtigen, hätten sie bei Ausschreibungen von Fahrzeugherstellern entweder überhöhte oder keine Angebote abgegeben.

MOL geht straffrei aus

Als Kronzeuge ging die Reederei MOL laut EU-Kommission komplett straffrei aus, den übrigen Unternehmen sei die Geldbuße ermäßigt worden, um ihre Zusammenarbeit mit der Kommission ausreichend zu berücksichtigen. Alle betroffenen Unternehmen haben der Mitteilung zufolge ihre Schuld eingeräumt und stimmten einem Vergleich zu.

Bosch und Continental belangt

Ebenfalls wegen kartellrechtlicher Verstöße belangt wurden zwei Lieferanten von Zündkerzen sowie zwei Anbieter von Bremssystemen. Die Geldbußen betragen der EU-Kommission zufolge einmal 76 Millionen Euro und einmal 75 Millionen Euro. Wie das Gremium mitteilt, sind von diesem Verfahren auch die beiden deutschen Unternehmen Continental und Bosch betroffen.