Urbane Logistik: Lastenräder werden jetzt vom Staat gefördert

Kleinserien-Richtlinie bezuschusst Räder mit hoher Nutzlast.
Alternative für die letzte Meile: Pünktlich zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig fuhren Lastenradbefürworter ihre Antwort zur Frage der Fahrverbote vor dem Gebäude auf. | Foto: cargobike.jetzt
Alternative für die letzte Meile: Pünktlich zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig fuhren Lastenradbefürworter ihre Antwort zur Frage der Fahrverbote vor dem Gebäude auf. | Foto: cargobike.jetzt
Redaktion (allg.)

Nur wenige Tage nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten hat die Bundesregierung im Rahmen des "Sofortprogramms saubere Luft" die sogenannte Kleinserien-Richtlinie in Kraft gesetzt. Darüber berichtet die Lastenradplattform cargobike.jetzt. Die Richtlinie des Bundesumweltministeriums dient der Förderung von Produkten für den Klimaschutz, "die bereits marktreif sind, aber den Durchbruch noch nicht geschafft haben", wie es aus dem Haus von Barbara Hendricks (SPD) heißt. Dazu zählen neben Produkten wie "Kleinstwasseranlagen" oder dezentralen Anlagen zur Wärmerückgewinnung auch "elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenradanhänger mit hoher Nutzlast und hohem Transportvolumen für den fahrradgebundenen Lastenverkehr".

Ein Kubikmeter Volumen Minimum

Für gewerbliche Schwerlasträder gibt es einen Zuschuss von 30 Prozent bis maximal 2.500 Euro. Die Bundesregierung hatte die Förderung von gewerblichen Cargobikes auf dem letzten Dieselgipfel Ende November 2017 angekündigt. Sie ist auf gewerbliche Schwerlasträder mit E-Antrieb beschränkt, die eine Zuladungskapazität von mindestens 150 Kilogramm Gewicht und 1 Kubikmeter Volumen haben. Auch elektrifizierte Lastenanhänger und Gespanne werden gefördert. Ursprünglich waren auch leichtere Lastenräder mit 100 kg Zuladung für die Förderung vorgesehen gewesen.

Förderung gilt rückwirkend

Die Förderung gilt rückwirkend für Anschaffungen seit dem 29. November 2017. Auch Leasing wird gefördert. Abgewickelt wir die Förderung für Schwerlasträder im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums durch die neue Richtlinie. Im Rahmen des Moduls 5 – Schwerlastfahrräder sind danach antragsberechtigt:

  • private Unternehmen (unabhängig Ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften)
  • freiberuflich Tätige Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (ausgenommen: Volkshochschulen)
  • Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Träger Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)

(jk/sln)