Urteil im Palettenstreit

Unterlassungsklage gegen EPAL abgewiesen.
Redaktion (allg.)

Im Palettenstreit zwischen der European Pallet Association (EPAL) e.V., Münster, und der Falkenhahn AG, Geisa / ST Bremen, hat das Landgericht Meiningen zugunsten der EPAL und ihrer Marke Europalette entschieden (HK O 100/08 (100)). Wettbewerber Falkenhahn hatte geklagt, weil die EPAL in einem mit „Achtung! Verwechslungsgefahr“ betitelten Werbeflyer behauptet hatte, „World-Paletten unterliegen keiner neutralen Kontrolle von Produktion und Reparatur“. Falkenhahn habe nicht glaubhaft gemacht, dass die Äußerung sachlich unrichtig sei, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Antrag von Falkenhahn auf eine einstweilige Verfügung wurde abgewiesen. Damit ist der Streit zwischen den Wettbewerbern offenbar jedoch noch nicht beendet. Laut der Gütegemeinschaft Paletten / EPAL geht es im Januar vor dem Landgericht Erfurt weiter, dann um die Löschung des Zeichens der Marke "World".