Flughafen Leipzig/Halle: Beihilfen unangemessen?

EU-Kommission überprüft Förderung von Infrastrukturprojekten.
Redaktion (allg.)
Die Europäische Kommission bezweifelt, dass die hundertprozentige öffentliche Finanzierung von Infrastrukturprojekten am Flughafen Leipzig/Halle mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Die Beihilfen sind den Wettbewerbshütern zufolge weder angemessen noch auf das notwendige Minimum beschränkt. Ein großer Regionalflughafen wie Leipzig/Halle müsse in der Lage sein, wenigstens einen Teil seiner Infrastrukturkosten selbst zu finanzieren. Sonst entstehe dem europäischen Drehkreuz von DHL Express ein unfairer Vorteil gegenüber anderen Flughäfen in Deutschland und Europa.
Insgesamt 255 Mio. Euro Förderung bekommt die Flughafen Leipzig/Halle GmbH in Form von Eigenkapitalzuführungen von ihren öffentlichen Anteilseignern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt. Sie fließen in Lärmschutzmaßnahmen, die Schaffung von Enteisungsflächen, den Bau von Rollbahnen und Brücken, die Erweiterung von Vorfeldern und Hangars, den Bau eines neuen Terminals und einer Kleinflugzeughalle, die Planung für die Erweiterung der südlichen und nördlichen Start- und Landebahnen sowie in den Bau neuer Sicherheitsgebäude und Kontrollpunkte.
Für Deutschland sind diese Maßnahmen wirtschaftlich nicht tragfähig, jedoch aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig. Daher stellen die Maßnahmen für die Kommission keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der EU-Beihilfevorschriften dar. Als Konsequenz will Brüssel jetzt die 2005 angenommenen EU-Leitlinien zur Finanzierung von Flughäfen und der Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen überarbeiten.(akw)