Zoll: EU überarbeitet Einfuhrermäßigungen

Arme Länder von Regelung betroffen.
Thilo Jörgl

Das Europäische Parlament hat in einer Plenarsitzung vor kurzem das überarbeitete allgemeine Präferenzsystem für Entwicklungsländer (APS) für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 angenommen. Darauf machte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer Mitteilung aufmerksam. Das APS ist ein handelspolitisches Instrument der Europäischen Union (EU). Es gewährt den Entwicklungsländern Zollfreiheit beziehungsweise Zollermäßigung bei der Einfuhr von industriellen Fertig- und Halbfertigerzeugnissen sowie landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen mit Ursprung in einem der Staaten. Der Europäische Rat muss dem Ganzen noch zustimmen.

Die Novellierung des APS-Systems soll die Anzahl der begünstigten Länder von 176 auf 75 Staaten reduzieren. Der Gesamtwert der von der Regelung betroffenen Importe soll von etwa 60 Mrd. Euro im Jahr 2009 auf rund 37,7 Mrd. Euro im Jahr 2014 sinken. Das APS-System soll künftig auch auf bestimmte Rohstoffe wie zum Beispiel Aluminiumoxid, Blei und Cadmium anwendbar sein. Zugleich hat das EU-Parlament stärkere Schutzklauseln für die europäische Textil- und Bekleidungsindustrie beschlossen, als ursprünglich im EU-Kommissionsentwurf vorgesehen. Die Handelskonzessionen „Alles außer Waffen“ sollen für die ärmsten Länder der Welt weiterhin gelten.